[268] 3S. Martinianus, Erem. (13. al 14. Febr.). Das Leben dieses hl. Einsiedlers Martinianus ist durch viele Fabeln entstellt. Die Sucht, möglichst viel Wunderbares zu berichten, hat vorab die griechischen Legenden verdorben. So soll der hl. Martinianus sechs volle Jahre auf einer Felseninsel, die so niedrig lag, daß, wenn die See hoch ging, die Wellen über sie hinschlugen, unter freiem Himmel gelebt und dann, als eine Jungfrau an eben diese Insel bei einem Schiffbruch verschlagen wurde, aus Furcht vor Versündigung mit ihr sich ins Meer gestürzt haben, indem er lieber ertrinken, als der Gefahr zu sündigen sich aussetzen wollte. Zu allem Glück nahmen ihn zwei Delphine auf und brachten ihn aufs feste Land113. Die gerettete Jungfrau blieb [268] allein auf der Insel zurück. Als der Fährmann, welcher dem Heiligen jährlich einmal, oder nach anderer Version dreimal im Jahre Brod und Wasser brachte, statt seiner ein junges schönes Mädchen sah, wollte er aus Furcht vor teuflischem Spuck nicht landen. Erst als ihn die Jungfrau mit aufgehobenen Händen gebeten hatte, ihr doch wie sonst dem hl. Martinianus Brod zu bringen, indem sie seine Lebensweise hier fortsetzen wolle, willigte der Schiffer schüchtern ein. Nach etlichen Jahren starb die Jungfrau. Sicher ist von der ganzen Legende nur dieß, daß der Heilige als Einsiedler verehrt wird. Als solcher führte er an verschiedenen Orten (die letzten zwei Jahre seines Lebens war er unablässig auf der Wanderung), angeblich schon seit seinem 18. Lebensjahre, ein äußerst strenges Leben, zuerst nicht fern von seiner Geburtsstadt Cäsarea in Palästina, zuletzt in Athen, wo er in einem Alter von beiläufig 50 Jahren starb. Man setzt seine Lebenszeit ins fünfte Jahrhundert. Unter seinen Kämpfen mit dem bösen Feinde nehmen jene mit dem Unzuchtsteufel eine vorzügliche Stelle ein. Zu Constantinopel soll ehedem eine ihm geweihte Kirche gestanden haben. Die Maler haben seine Legende stark ausgenützt, da sie viele Motive zu wirkungsvollen Bildern darbietet. Im Mart. Rom. findet sich sein Name nicht. (II. 666–671).
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