Mathildis (5)

[310] 5Mathildis, V. Abbat. (6. al. 7. Febr.), steht bei Lahier zu ersterm Datum (Menolog. V. V.) mit dem Titel »heilig«. Beigesetzt ist, daß sie »in Deutschland« verehrt werde. Es ist anzunehmen, daß die gottselige Enkelin der hl. Königin Mathildis1, die im J. 966 dem Stifte Quedlinburg als Abtissin vorgesetzt wurde, gemeint ist. Ihr Neffe Otto III. übertrug ihr während seiner Abwesenheit in Italien die Regentschaft des Reiches, welche sie mit großer Umsicht und Würde führte. Sie starb im Rufe besonderer Frömmigkeit am 7. Febr. 999 und findet sich bei den Boll. unter den Uebergangenen. (I. 764).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 310.
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