Nidgarius, B.

[570] B. Nidgarius, Ep. (9. Oct. al. 15. April). Dieser selige Bischof von Augsburg, dessen kirchliche Verehrung schon dadurch außer allem Zweifel steht, daß seine Reliqien seit dem J. 1698 neben und mit denen anderer Augsburger Heiligen öffentlich auf dem Altare der »Allerheiligen-Capelle« in der großen Sacristei der St. Ulrichskirche in stehender Stellung mit der Bezeichnung »heilig« ausgestellt sind, heißt auch in vielen Martyrologien »heilig«, in andern »selig.« Sein Name wird auch Nithgar, Nitgar, Nigar, Neodegar, Nidogarius, Nidker, Niker geschrieben. Im Verzeichnisse der Bischöfe von Augsburg steht als ungefähre Jahreszahl seines Wirkens 815 und folgende. Potthast, welcher ihn mit der Benennung »heilig« anführt, setzt seine Amtsverwaltung vom J. 815 oder 816 bis 830 oder 832. Nach diesem Verzeichnisse ist er unter den Augsburger Bischöfen der dreizehnte, nach Steichele, welcher den hl. Dionysius als ersten Bischof festhält, der vierzehnte in der Reihenfolge. Nach allgemeiner Annahme war er zugleich, oder wenigstens vor dem Antritte des bischöflichen Amtes, Abt in Ottobeuern. Auch Braun (Lebensgesch. S. 48) u. A. setzen seinen Tod auf 830 oder 832, und nennen folgende Ereignisse: Die dem Bischofe ungünstige Entscheidung eines Rechtsstreites mit dem Bischofe Hitto von Freising wegen des Besitzes der Kirche zu Kienberg im J. 822, seine Anwesenheit auf der Synode zu Mainz im J. 828 und die Grundlegung der St. Magnuskirche zu Füssen, deren Vollendung er seinen Nachfolgern überlassen mußte. Der fromme und gelehrte Bischof stand schon während seines Lebens im Rufe eines Heiligen. Sein Leichnam wurde bei St. Afra beigesetzt und im J. 1064 von Bischof Embrico zum ersten Mal erhoben. Im Propr. Aug. und im Mart. Rom. findet sich sein Name nicht. Die Boll. behandeln ihn zugleich mit Adalbero2. (Oct. IV. 1046–1056.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 570.
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