Rostagnus, B. (1)

[148] 1B. Rostagnus, Ep. (23. Juli). Dieser selige Rostagnus, de Capra zugenannt, war zu Grans im heutigen Dep. Bouches-du-Rhone (Rhone-Mündungen) geboren, wurde als Kleriker Professor des Kirchenrechts zu Air, dann Kanoniker und nach dem Tode Bertrands d'Amalric Erzbischof von Arles im J. 1286. Nachdem er mit Mühe im folgenden Jahre von Papst Honorius IV. das Pallium erhalten halte, feierte er im J. 1288 zu Isle bei Avignon ein Provincialeconcil, auf welchem er zumeist ältere [148] Disciplinar-Vorschriften neuerdings einschärfte, die Verabreichung des Zehnten an die Kirchen zur Vorbedingung der rechtsgiltigen Veräußerung des Getreides machte. strenge Strafe gegen Giftmischerei und Abtreibung der Leibesfrucht festsetzte und die damals üblichen hohen Taufgeschenke durch die Vathen untersagte. Sein Leben war überaus streng. Wie über seine Heerde, so wachte er auch über sich selbst. Ganze Nächte brachte er im Gebete zu; seine Einkünfte verwendete er zum Besten der Armen und Kirchen; weder in der Einrichtung seines Hauses, noch an seiner Verson duldete er irgend etwas Ueberflüssiges. Dagegen vermehrte er die Güter des Erzbisthums und hinterließ ein so gesegnetes Andenken, daß bei seinem am 22. Juli 1303 erfolgten Tode die Gläubigen schaarenweise herbeikamen, um ein Restchen von seinen Kleidern etc. als Andenken zu erhalten. Seine Grabstätte erhielt er in der Kathedrale zu Arles. Beim Papste Bonifacius VIII. war er sehr beliebt; dieser schickte ihn im Jahre 1295 mit Wilhelm von Mandagot, Erzbischof von Embrun (Ebredunum) als Gesandten nach Spanien.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 148-149.
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