[859] 1S. Zenobius, Ep. Conf. (25. Mai). Dieser Heilige war nach der Legende von angesehenen heidnischen Eltern, welche Lucianus und Sophia geheißen haben sollen, geboren. Letzterer Name läßt aber nicht auf eine Heidin schließen. Als heranwachsender Jüngling lernte er den christlichen Glauben kennen, und empfing, 18 Jahre alt, die hl. Taufe. Die Eltern waren anfänglich hierüber sehr aufgebracht, ließen sich aber durch die sanften und überzeugenden Entgegnungen ihres Sohnes selbst zur Annahme des Christenthums bewegen. Wahrscheinlich erhielt seine Mutter erst jetzt den Namen Sophia. Noch einmal mußte er dem Willen seiner Eltern Widerstand entgegensetzen, als diese nämlich ihn zur Verehelichung drängen wollten. Bischof Theodor nahm ihn um diese Zeit auf sein Ansuchen in die Zahl seiner Kleriker auf. Der hl., Zenobius wendete sich nach Mailand, und wurde ein aufmerksamer und gelehriger Schüler des hl. Ambrosius. Auf dessen Empfehlung kam er um d. J. 380 nach Rom, wo er von dem hl. Papste Damasus mit einer Gesandtschaft nach Constantinopel, von welcher Näheres nicht bekannt ist, betraut wurde. Als nach seiner Heimkehr der Bischof seiner Geburtsstadt Florenz starb, wurde er gegen seinen Willen dessen Nachfolger, als welcher er sich durch seinen Seeleneifer ruhmvoll auszeichnete. Besondere Nachrichten über sein Wirken in diesem Amte, das er im J. 424 oder nach Ughelli schon im J. 407, mit einem seligen Tode beschloß, sind nicht auf uns gekommen, aber die ihm zu Theil gewordene große Verehrung und der Ruf zahlreicher Wunder bezeugen genugsam seine große Heiligkeit. Seine irdischen Reste wurden anfänglich in der St. Lorenzkirche beigesetzt, nachmals aber in die Hauptkirche St. Salvator übertragen. Eine abgestandene, alte Ulme, bei welcher der Zug vorüberkam, wurde bei dieser Gelegenheit wieder grün und fing zu blühen an. Ein Zweig davon, der in seinen Sarg gelegt wurde, soll nach tausend Jahren noch grün gefunden worden sein. Dieses Wunder, manchmal auch Heilung Besessener, ist auf Abbildungen dargestellt. In wie weit obige Einzelnheiten auf geschichtliche Glaubwürdigkeit Anspruch haben, ist, weil gleichzeitige Nachrichten fehlen, noch nicht festgestellt. (VI. 49–69.)