Aestimatorische
[59] Aestimatorische, Klage wird gegen eine Injurie erhoben, wenn der Kläger den Schaden schätzungsweise angibt, welchen er durch die Folgen der Injurie erlitten haben will; die Entscheidung des Richters, die actio aestimatoria, setzt den Betrag der Strafsumme fest.