Anwalt

[213] Anwalt, Sachwalter für einen andern in Rechtsangelegenheiten, auch wegen der Vollmacht (Procura) Prokurator genannt. Die Hauptklasse bilden die eigentlichen Advokaten (Fürsprecher), welche die Civil- und Strafprozesse der Parteien vor Gericht durchführen. In den meisten Staatenwerden rechtswissenschaftliche Studien und Staatsprüfungen für die Ausübung des Anwaltsberufes gefordert, ebenso Kaution für treue Pflichterfüllung, der Anwalt steht unter der Kontrole des obersten Gerichtshofs und die Sporteln richten sich nach gesetzlichen Tarifen. In anderen Staaten ist die [213] gerichtliche Verbeiständung ganz freigegeben. Für das Gedeihen der Rechtspflege, für vorsichtige Wahrung der Rechtsinteressen der Parteien wirkt ein ehrenhafter und gebildeter Anwaltstand jedenfalls sehr wohlthätig, während Rabulisten, Winkelagenten u. dergl. ein wahres Landesunglück sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 213-214.
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