[255]Arlesgüter oder Urlosgüter, in Obersachsen Laßgüter, diejenigen Güter eines Bauern, die ihm als freies Eigenthum gehören, während sein anderer Besitz nur Colonat ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 255.