Aufruhrakte

[328] Aufruhrakte (riot-act), in England eine kurze Formel, welche bei Zusammenläufen oder Volksversammlungen von den Friedensrichtern oder Sherifs verlesen wird; ist dies geschehen, so ist jeder, der sich nicht ruhig entfernt, mit seinem Leben verantwortlich, und nach einer Stunde ist die bewaffnete Macht zum Einschreiten berechtigt, (wurde 1817 erlassen).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 328.
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