[464]Beiwerk, diejenigen Gegenstände in einem Werke der bildenden Kunst, welche nicht unmittelbar zum Hauptgegenstand gehören, sondern nur zur gefälligern Ausfüllung und Ausschmückung, oder auch zum nähern Verständniß desselben dienen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 464.