Cent [2]

[45] Cent (lat. Centena) in der altfränkischen Verfassung eine Unterabtheilung des Gaues, zu 100 freien Familien angenommen, mit einem Vorsteher, lat. Advocatus, davon Vogt, dem C.grafen. C.gericht, das im Mittelalter in den Centenen (Huntari) der mittlern Vogtei über Frevel u. Diebstahl zustand, während die schweren Verbrechen vor die höchsten Gerichte, denen vom König der Blutbann verlieren war, einfache Ungebühr und Unordnung vor die Local- oder Gemeindegerichte kamen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 45.
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