Certe partie

[50] Certe partie (frz. Sert partih), engl. Charter party, der Vertrag zwischen dem Schiffseigenthümer oder Rheder und dem Befrachter oder Verlader bei der Verschiffung von Waaren. Der Name »getheilte Urkunde« kommt daher, weil vor Zeiten 2 ganz gleiche Urkunden ausgestellt und dann entzwei geschnitten wurden, so daß die Theile genau zusammenpaßten; dies war zur gerichtlichen Giltigkeit nothwendig.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 50.
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