[115] Chrodegang, im heutigen Brabant um 700 n. Chr. geb., adeliger Abkunft, gelehrter und frommer Mönch, wurde von Karl Martell und dessen Sohn Pipin zu den wichtigsten Staatsgeschäften gebraucht und 742 zum Bischof von Metz erhoben. 755 versammelte er nach dem Beispiele St. Augustins und der Verordnung der 4. Synode von Toledo die Geistlichkeit in Metz zu einem gemeinschaftlichen, durch eine Regel geordneten canonischen Leben. Die Geistlichen (Canonici genannt) standen unter der unmittelbaren Aufsicht ihres Bischofs, beteten gemeinschaftlich die canonischen Betstunden, aßen und schliefen gemeinschaftlich und beschäftigten sich mit den Wissenschaften. Die Regel C.s, in 34 Kapiteln bestehend, ist der St. Benedicts sehr ähnlich und legt das Hauptgewicht auf Frömmigkeit, Einfalt und strenge Ordnung; Carl d. Gr. drang auf allgemeine Einführung und die Aachner Synode von 816 verpflichtete hiezu. C. stiftete mehrere Klöster und Kirchen, st. d. 6. März 766 zu Metz und wurde nach seinem Wunsche im Kloster Gorze begraben.