[587] Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern.
Brockhaus-1809: Die Erbverbrüderung
Brockhaus-1911: Erbverbrüderung
Meyers-1905: Erbverbrüderung