Erbverzicht
[587] Erbverzicht, deutschrechtlicher Vertrag zwischen dem natürlichen Erben u. dem Erblasser, durch welchen jener sein Erbrecht ganz oder theilweise freiwillig aufgibt: häufig von Seite ausgerichteter Söhne oder ausgesteuerter Töchter zu Gunsten der übrigen Geschwister.