Erlösung

[600] Erlösung, redemptio, restauratio, nennt man die durch Christum objectiv bewirkte und durch den hl. Geist bis zum Ende der Tage hin fortgesetzte Entsündigung und Heiligung des Menschengeschlechtes. Die E. ist möglich durch die Liebe und Gnade Gottes; hinsichtlich der Menschen aber, weit der Fall der Stammeltern eine Folge der Verführung war und keinen dauernden Zustand gewollter Sündhaftigkeit begründete, sondern vielmehr bereut wurde; wirklich ist die E. geworden durch den Erlöser, nämlich durch die Menschwerdung, das Leben u. Sterben Jesu Christi und die Stiftung der Kirche (vgl. Christus und Kirche); nothwendig endlich wurde die E., weil in Adam das Menschengeschlecht sündigte, dadurch sich Gott entfremdete und aus eigener Kraft sich weder zu rechtfertigen (vgl. Rechtfertigung) noch von der Sünde und den Folgen derselben zu befreien vermochte. – Der abweichende Lehrbegriff der Protestanten hinsichtlich der E. scheint seinen Grund darin zu haben, weil sie einerseits den Begriff der Erbsünde zu weit, anderseits den des Erlösungswerkes zu eng oder einseitig juristisch auffassen.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 600.
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