Erlösung

[858] Erlösung, 1) Befreiung von irgend einem Übel, bes. von dem moralischen Übel, der Sünde u. der Strafe; 2) (E. Christi, Erlösungswerk), alles das, was Jesus gethan hat, um die Menschen von Aberglauben, Sünde u. Furcht vor dem Tode u. der ewigen Strafe zu befreien, indem er ihnen Mittel an die Hand gab, möglichst vollkommen zu werden (Lehramt Christi) u. dann die Folgen der Sünde, die Strafen, bes. den Tod wieder aufzuheben (Mittleramt, E. im engeren Sinne). Mit dieser E. hat sich bes. die Protestantische Kirchenlehre beschäftigt. Nach ihr ist Christus der alleinige Mittler zwischen Gott u. Menschen u. zwar nach seinen beiden Naturen, indem er nur als Mensch leiden u. sterben, als Gottmensch aber eine der Größe der Schuld entsprechende Genugthuung herbeiführen konnte. Christus unterwarf sich freiwillig dem Gesetze u. erfüllte dasselbe an unserer Statt (thätiger Gehorsam), aber er trug auch durch sein Leiden u. Sterben die Strafe der [858] Sünde an unserer Statt (leidender Gehorsam). Die E. erstreckt sich auf alle Menschen (auch der Vorzeit), die an Jesum glauben, auch auf die Verdammten in der Hölle (wozu Jesus in die Hölle hinabstieg, s.u. Christus), ist auch nur eine einzige u. ewige u. bezieht sich einzig auf das Verdienst Jesu. Die Symbolischen Bücher der Protestantischen Kirche erklären (im Gegensatz der Katholischen) alle nachhelfende Versöhnungsmittel (Wallfahrten, Indulgenz, Fasten etc.) hierzu für unwirksam u. überflüssig. Die rationalistische Theologie hat diese Sätze bestritten, während die neuere wissenschaftliche Theologie sich bes. damit beschäftigt kgl, die Lehre der Kirche mit der Schriftlehre in volle Übereinstimmung zubringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 858-859.
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