[701]Fiducia (lat. Vertrauen), Begründung des Pfandrechts durch interimistische Eigenthumsübertragung, wobei bisweilen der Schuldner durch Nebenverträge den Genuß der Sache behält.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 701.