[70] Geschworne, 1) die bei der Jury über die Thatfragen zu entscheiden haben (s. Schwurgericht); 2) in alten Gemeindeverfassungen zwischen dem Vorstand (Graf, Vogt, Schultheiß u.s.w.) und der Versammlung der Gemeindegenossen ein hervorragendes Mittelglied, soviel wie Schöffenstuhl, Rath, Aelteste.