[220] Handlungsfähigkeit, Fähigkeit einer Person, Handlungen zu begehen mit rechtlicher Wirksamkeit; setzt Verhältniß u. Willenskraft voraus (Alter, Freiheit, gesunder Geist, Ehre).
Brockhaus-1911: Handlungsfähigkeit
Meyers-1905: Handlungsfähigkeit