[412] Infamie, lat. infamia, Ehrlosigkeit, entweder von Rechtswegen als Folge eines Verbrechens oder erst in Folge eines auf I. ausdrücklich oder mittelbar erkennenden Strafurtheils; s. Ehre; infam, ehrlos. Infamiae abolitio, lat., die Tilgung der I. durch die Gnade des Regenten.