Insinuation

[421] Insinuation, lat.-deutsch, amtliches Wissenlassen, Einhändigung von Verfügungen u.s.w., um namentlich den Beweis für den Empfang der Mittheilung zu sichern; insinuiren, einhändigen. I. wird in der gewöhnlichen Sprache auch in der Bedeutung von bösartiger Einflüsterung gebraucht; sich insinuiren, einschmeicheln; insinuant, einschmeichelnd.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 421.
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