[517]Juraten, d.h. Geschworne, heißen in Ungarn diejenigen Rechtskundigen, welche zur Ausübung der Advokatur befugt und noch nicht in den eigentlichen Staatsdienst eingetreten sind.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 517.