Legestädte

[729] Legestädte, im alten deutschen Reiche Städte, wo bestimmte Reichsabgaben bezahlt wurden; Stapelstädte, wo die eingeführten Waaren eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgeboten werden mußten; in Oesterreich Städte, wo Transitogüter bis zu weiterer Verführung aufbewahrt werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 729.
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