Locus

[15] Locus, lat., Ort. Stelle; l. a quo, Ort. wo der Aussteller des Wechsels lebt; l. ad quem, Ort. wo der Wechsel zu bezahlen ist; l. apprehensionis, Ort, wo der Verbrecher ergriffen worden ist; l. delicti, Ort, wo das Verbrechen begangen worden ist; l. communis, Gemeinplatz; l. classicus, classische Stelle; l. regit actum, das Aeußere der Rechtsgeschäfte richtet sich nach dem Orte ihrer Entstehung (Testaments-, Vertragsformen).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 15.
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