Majestät

[76] Majestät, lat. majestas, die höchste Würde u. Macht, welche einem Staate eigen ist; zur Zeit der röm. Republik kam diese der Gesammtheit der Bürger zu, ging dann auf die Kaiser über; später nahmen den Titel M. die Könige von Frankreich, Spanien und England an, zuletzt alle europ. Könige. Die M.srechte, d.h. die Heiligkeit u. Unverletzlichkeit der Person sowie alle Hoheitsrechte, welche mit der Leitung des Staats nach innen und außen im Zusammenhange stehen, hat jeder Monarch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 76.
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