[498]Personalsteuer, eigentlich Steuern, die nur von Personen, ohne Rücksicht auf andere Verhältnisse erhoben werden; meistens gleichbedeutend mit Besoldungs- und Kapitalsteuer.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 498.