[586]Portefeuille (föllj), Brieftasche; in der politischen Sprache der Posten eines Ministers von einem bestimmten Departement; das Behältniß, worin öffentliche Creditanstalten Wechsel u. andere Werthpapiere aufbewahren.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 586.