[637]Purgatio, in der Rechtssprache die vor Gericht genügende Entschuldigung; p. contumaciae, des Ungehorsams; p. morae, durch Erfüllung des früher Versäumten und Ersatz der Säumnißfolgen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 637.