[668] Ratio, lat., Vernunft, Vernunftschluß; Grund; Verhältniß; r. legis, Grund des Gesetzes, der Zweck, welchen der Gesetzgeber erreichen wollte. Die Erforschung der r. legis dient zur Auslegung der Gesetze, was ihr Inhalt u. wie weit ihr Umfang sei. R. nes decidendi, Entscheidungsgründe; r.nes dubitandi, Zweifelsgründe.