[31]Salvus conductus, lat., sicheresGeleit mittelst Schutzwachen od. Schutzpapieren; amtliche Zusicherung gegenüber einem Angeklagten, daß er nicht verhaftet werde, wenn er sich stelle.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 31.