Salvus conductus

[817] Salvus conductus (lat., sicheres Geleit), 1) der Schutz gegen eine besorgliche Gewaltthätigkeit, welcher durch eine Schrift, welche Andere für verbindend anerkennen (Schutzbrief), od. durch körperlichen Beistand (Schutzwache, Salvegarde, Sauvegarde) bewerkstelligt wird. Bei den Juristen wird der Schutz nur gegen eine gerechte Gewalt, namentlich gegen die des Gerichts, unter s. c. verstanden u. im Criminalproceß bes. 2) ein Schutzbrief, worin einem Angeschuldigten unter der Bedingung, daß er sich, wenn es verlangt wird, jederzeit vor Gericht stellen wolle, Freiheit vom Verhaft, bis etwa ein Urthel letztern nöthig machen sollte, zugesichert wird. S. locus, unbeschwerter Ort, frei von aller Leistung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 817.
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