[66]Schatz, im Boden gefunden, gehörte im Mittelalter dem Landes- od. Grundherrn; nach röm. und neuerem Recht kommt die Hälfte dem Bodeneigenthümer, die andere dem Finder zu.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 66.