[100] Schlußzettel, Schlußnote, heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat gerichtliche Gültigkeit. Bei sog. Zeitläufen können die S. selbst wieder zur Speculation dienen, indem sie je nach den Chancen mit Gewinn oder Verlust verkauft werden.