[564] Unterthan, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn.
Adelung-1793: Unterthan, der · Unterthan
Brockhaus-1837: Unterthan
Pierer-1857: Unterthan