[608]Verfangenschaftsrecht, in einigen Gegenden Süddeutschlands (ehemaliges) Recht der Kinder erster Ehe auf die unbeweglichen Güter des verstorbenen Vaters oder der Mutter.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 608.