Viehverstellung
[623] Viehverstellung, pachtähnliches Uebergeben des Viehs an einen Andern zur Einstellung, Wartung und Fütterung, wogegen dieser (Einsteller) mit Zugleistungen, Erzeugnissen (Junge, Milch. Käse, Fleisch) und Düngernutzen vertragsmäßig belohnt wird.