Zeitkäufe

[773] Zeitkäufe, auf den Fonds- u. Produktenbörsen der Ankauf von Papieren od. Produkten, welche nach dem ausgemachten Preise nach einer bestimmten Frist von dem Verkäufer zu liefern sind; der Käufer hat aber das Recht die wirkliche Ablieferung der Papiere oder Produkte auch vor Ablauf der Frist zu verlangen, wenn er den Kaufpreis baar anbietet; vergl. Report.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 773.
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