[779] Zeuge, lat. testis, 1) bei Rechtsgeschäften, Verträgen, Testamenten, Geburten, Taufen; 2) wer im Civil- und Criminalproceß über seine Wahrnehmungen aussagen muß, wobei man unterscheidet klassische Z., welche die Wahrheit sagen können u. wollen (körperlich und geistig gesund und ohne Interesse), und halbgiltige, verdächtige, ungiltige Z., welche die Wahrheit nicht sagen können (körperlich und geistig Gebrechliche, Minderjährige) od. nicht wollen (Betheiligte, Verwandte, Feinde, Bestochene). Sie werden einvernommen öffentlich od. geheim, mit u. ohne Eid, mündlich oder zu Protokoll. Falsches Zeugniß wird hart bestraft.
Brockhaus-1911: Zeuge · Gewässerte Zeuge
DamenConvLex-1834: Indiennes (Zeuge) · Halbseidene Zeuge · Façonnierte Zeuge
Herder-1854: Schottische Zeuge
Meyers-1905: Schottische Zeuge · Zeuge · Klassischer Zeuge · Chinierte Zeuge · Gewässerte Zeuge
Pierer-1857: Schottische Zeuge · Quadrillirte Zeuge · Melirte Zeuge · Seidene Zeuge · Carrirte Zeuge · Zeuge · Tuchartige Zeuge · Geflammte Zeuge · Dunkle Zeuge · Chinirte Zeuge · Geköperte Zeuge · Halbseidene Zeuge · Gewässerte Zeuge · Gekräuselte Zeuge