[80] Autonomie (gr. autonomia), eigentl. Selbstgesetzgebung, hieß ursprünglich das Recht eines Staates, sich selbst zu regieren, also die Souveränität. Bei Kant (1724-1804) bedeutet es die Fähigkeit der Vernunft, sich selbst sittliche Gesetze zu geben, während Heteronomie der Zustand ist, in welchem[80] die Vernunft das Gesetz anderswoher empfängt. Kants Kritik der praktischen Vernunft (1788) stellt die Frage, »ob reine Vernunft zur Bestimmung des Willens für sich allein zulange, oder ob sie nur als empirisch-bedingte ein Bestimmungsgrund derselben sein könne« (S. 30), und Kant beantwortet diese Frage, die gleichbedeutend ist mit der Frage, ob der praktischen Vernunft Autonomie zukomme, bejahend. Es gibt ein allgemeines Sittengesetz aus reiner Vernunft: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.« Aber die Autonomie der praktischen Vernunft ist nach Kant eine nur formale. Sobald der Wille auf ein bestimmtes Objekt des Begehrens gerichtet ist, ist die Bestimmung desselben empirisch und heteronomisch, durch das Prinzip der Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit gegeben.