[432]Pflichtgefühl heißt das lebhafte Gefühl und Bewußtsein des einzelnen Menschen von seinen Pflichten. Je lebhafter dasselbe ist, desto sicherer entwickelt sich das Gewissen.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 432.