[619] Tatsache (res facti) heißt alles Vorhandene oder Geschehende, das durch äußere oder innere Wahrnehmungen erfaßt wird. Tatsachen können nur anerkannt oder verworfen werden; dem Streit unterliegen sie selbst nicht; nur darüber kann Zweifel entstehen, ob sie geschehen seien oder nicht. Daher der Satz: Tatsachen beweisen (facta loquuntur). Bewußte Auffassung von Tatsachen heißt Empirie (Erfahrung) Der Empirismus erkennt nichts an, was sich nicht mit Tatsachen belegen läßt. Die Erfahrung ist entweder eigene (Autopsie) oder fremde (Zeugnis). Auf fremder Erfahrung beruht der sogen. Zeugenbeweis, auf welchen sich alles historische Wissen zu stützen hat. Vgl. Kritik, Prinzip, Empirie.