[643]Totschlag ist die widerrechtliche, beabsichtigte, aber unüberlegte Tötung eines Menschen. Von der fahrlässigen Tötung ist der Totschlag durch die Absicht zu töten unterschieden, vom Morde durch den Mangel an Überlegung.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 643.