[678] Vergeltung heißt jede Handlung, durch welche einem Menschen dasjenige, was er anderen Gutes oder Schlechtes tat, zurückgegeben wird. Die Vergeltung stellt also eine Proportion, einen Ausgleich her zwischen dem, was ein Mensch tut, und dem, was er leidet. Sie gestaltet sich zum Lohn oder zur Strafe, je nachdem eine Wohl- oder Übeltat vorausgegangen ist. Daß der, welcher absichtlich wohl oder wehe tat, nach der Größe des von ihm beabsichtigten oder bewirkten Erfolges Lohn oder Strafe verdient, ist ein sittlicher Gedanke, auf welchem nicht nur die Pflicht der Dankbarkeit, sondern auch das Strafrecht beruht und auch der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele sich gründet. Vgl. Strafe, Talion.