Ein russischer Gardeoberst wegen Taschendiebstahls angeklagt

[44] In den Hallen, in denen die Göttin der Gerechtigkeit mit Schwert und Wage ihres Amtes waltet, ereignen sich oftmals ganz wundersame Dinge. Das Vorkommnis, das im März 1879 die Berliner Gerichte beschäftigte, lieferte jedoch den vollen Beweis, daß der Ausspruch Ben-Akibas: »Es ist alles schon dagewesen«, nicht auf voller Wahrheit beruht. Der damalige Vorgang zeigte, wie leicht sich Richter täuschen können, ganz besonders aber, daß die zweite Instanz in Strafsachen, die bis zum 1. Oktober 1879 bestand und bei den Militärgerichten noch heute besteht, eine dringende Notwendigkeit ist. Am Sonntag, den 2. März 1879, sah man im Passage-Panoptikum, das damals den Gebrüdern Kastan gehörte, ein auffallend schönes, blutjunges Mädchen. Ein älterer Herr mit ausländischem Typus drängte sich an das junge Mädchen heran. Einem Bediensteten des Panoptikums fiel das Benehmen des Herrn auf. Ein Dragoneroffizier soll zu dem Diener gesagt haben: »Das Benehmen des Herrn ist geradezu unverständlich.« Der Diener, der beobachtet haben wollte, daß der exotisch aussehende Herr sich an ältere und jüngere Damen herandränge, hielt den Herrn für einen Taschendieb. Er machte daher pflichtschuldigst seinem Chef von seinen Wahrnehmungen Mitteilung. Zu jener Zeit waren die »Gretchentaschen« Mode. Diese bildeten geradezu einen Anreiz zu Taschendiebstählen. Letztere häuften sich derartig, daß ein Berliner Rechtsanwalt, der einen solchen Taschendieb zu verteidigen hatte, im Plädoyer sagte: »Die Trägerinnen der Gretchentaschen wären ?von Rechts wegen? wegen Anreizung zum Taschendiebstahl zu bestrafen.« Herr Louis Kastan teilte die Ansicht[44] seines Dieners, daß der alte Herr sich lediglich an das hübsche junge Mädchen herandränge, nicht weil das »Gretchen« sein Wohlgefallen gefunden habe, sondern weil er einen Griff in die Gretchentasche beabsichtige, um der jungen Dame das Portemonnaie zu stehlen. Herr Kastan war von der diebischen Absicht des Herrn so überzeugt, daß er den Diener beauftragte, schleunigst zwei Kriminalbeamte herbeizuholen. Noch ehe diese erschienen, veranlaßte Herr Kastan die ihm persönlich bekannte junge Dame, die 14 1/2jährige Rosa Kobelt, sich in auffälliger Weise ihr Portemonnaie in die Gretchentasche zu stecken und sich alsdann an das Schaufenster zu stellen, in dem die chinesischen Schuhe lagen. Allein die junge Dame war trotz ihrer seltenen Schönheit bettelarm. Sie besaß überhaupt kein Portemonnaie; der exotisch aussehende Herr und vermeintliche Taschendieb wäre mithin gar nicht in der Lage gewesen, die junge Dame zu bestehlen. Herr Kastan wußte sich jedoch zu helfen. Er veranlaßte die Mutter des Mädchens, ihrer Tochter ihr Portemonnaie zu dem angedeuteten Zweck zu geben. Die Mutter zog ein altes beschmutztes, halb zerrissenes Portemonnaie, in dem sich Mark 1,50 befanden, aus der Tasche und steckte es in etwas auffälliger Weise ihrer Tochter in die Gretchentasche. Ob der Herr diesen Vorgang beobachtet hatte, konnte nicht festgestellt werden. Fräulein Rosa Kobelt, das nicht nur ein schönes Gesicht, sondern auch eine prächtige Figur hatte und körperlich derartig entwickelt war, daß man es für 16-17 Jahre alt halten konnte, stellte sich an den Schaukasten, in dem die chinesischen Schuhe lagen und las, anscheinend ganz ernsthaft, im Katalog. Das anmutige Mädchen hatte es offenbar dem exotisch aussehenden Herrn angetan. Denn obwohl im Panoptikum noch eine Anzahl anderer junger Damen weilten, stand der Herr wiederum sehr bald dicht neben Fräulein Kobelt. Herr Kastan, die Mutter des jungen Mädchens und zwei mit der Familie Kobelt befreundete junge Handlungsgehilfen, aber auch zwei inzwischen erschienene Kriminalschutzleute beobachteten den Herrn. Sie sahen aber nicht, daß der Herr einen Griff in die Gretchentasche unternommen hatte. Kriminalschutzmann Wendt gewann im Gegenteil sehr bald die[45] Überzeugung, der sehr vornehm aussehende Herr habe es auf das hübsche Gretchen, nicht aber auf den armseligen Inhalt der Gretchentasche abgesehen. Aber plötzlich vermißte Fräulein Kobelt das Portemonnaie. Nun war es ja kein Zweifel, daß der Herr ein abgefeimter Taschendieb war. Herr Kastan veranlaßte die Verhaftung des Diebes. Der »Dieb« wurde von den zwei Kriminalschutzleuten nach der Wache der in der Mittelstraße belegenen Revierpolizei Nr. 3 geführt. (Dies war, beiläufig erwähnt, dieselbe Polizeiwache, in die am Nachmittag des 12. Mai 1878 der 21jährige Klempnergeselle Max Hödel geführt wurde, nachdem er Unter den Linden, gegenüber dem russischen Botschaftspalais auf Kaiser Wilhelm I. geschossen hatte, als der greise Monarch im offenen Wagen mit seiner Tochter, der Großherzogin Luise von Baden, aus dem Tiergarten kommend, in sein Palais fuhr.) Der vermeintliche Taschendieb wurde wie ein gemeiner Verbrecher nach der erwähnten Polizeiwache geführt. Frau Kobelt, nebst ihrer hübschen Tochter, und die zwei Handlungsgehilfen, namens Freund und Färber, schlossen sich dem Transport an. Der zufällig anwesende Reviervorstand, Polizeileutnant Friese, war über die sonderbare Verhaftung nicht wenig erstaunt. Der angebliche Taschendieb legitimierte sich als russischer Gardeoberst a.D.v. Basilewitsch. Der Polizeioffizier erlangte aus den Papieren des »Taschendiebes« sofort die Überzeugung, daß dieser dem russischen schen Hochadel angehöre, ja sogar mit dem russischen Kaiserhause eng verwandt war. Der Gardeoberst wohnte seit Jahren in Meinhardts Hotel Unter den Linden, das damals zu den vornehmsten Hotels der Reichshauptstadt zählte. Der Gardeoberst hatte eine prächtige, mit Brillanten besetzte goldene Uhr, die mit einem Schlagwerk versehen war und eine nicht minder kostbare goldene Kette sowie mehrere Brillantringe. Er zeigte dem Polizeioffizier sein hochelegantes Portemonnaie. Es war mit Gold- und Kassenscheinen dicht gefüllt. Der Gardeoberst bat, seine Freunde, den Leibarzt des Deutschen Kaisers, Generalarzt Exzellenz Dr. v. Lauer, und den ersten Botschaftsrat bei der Kaiserlich Russischen Botschaft Exzellenz v. Arapoff herbeizurufen. Beide Herren erschienen sehr bald auf der[46] Polizeiwache. Sie waren nicht wenig erstaunt, ihren Freund unter der Beschuldigung auf der Polizeiwache zu finden – einem armen Mädchen ein schäbiges Portemonnaie, das 1,50 Mark enthielt, gestohlen zu haben. Beide Herren schlugen die Hände über den Kopf, sie konnten vor Erstaunen kaum Worte finden. Sie sagten dem Polizeioffizier: Sie verbürgen sich für den Verhafteten mit ihrer ganzen Person; es sei vollständig ausgeschlossen, daß der Herr das Portemonnaie gestohlen habe. Der Gardeoberst habe ein unermeßliches Vermögen. Er sei einer der reichsten Grundbesitzer in Rußland und habe mindestens hunderttausend Mark jährlich zu verzehren. Der Gardeoberst ersuchte den Polizeioffizier, ihn zu visitieren. Leutnant Friese nahm jedoch davon Abstand mit dem Bemerken: Er sei ebenfalls vollständig von der Unschuld des Herrn überzeugt. Er werde den Herrn sofort entlassen, er sei aber selbstverständlich verpflichtet, vorerst ein Protokoll aufzunehmen und das Vorkommnis zu melden. Damit war die Angelegenheit für diesen Abend erledigt. Allein die Staatsanwaltschaft des Berliner Stadtgerichts teilte nicht die Ansicht des Polizeileutnants. Nach zwei Tagen erschienen am frühen Morgen – der Gardeoberst lag noch im tiefen Schlummer – zwei Kriminalschutzleute in Meinhardts Hotel und erklärten den Gardeoberst für verhaftet. Der Direktor des Hotel Meinhardt, Herr Mahn, wandte sich sofort an Justizrat Primker. Letzterer beantragte die sofortige Haftentlassung. Der Untersuchungsrichter willigte in die Haftentlassung gegen eine Sicherheitsleistung von 15000 Mark. Da der Gardeoberst eine solch' hohe Summe nicht sofort beschaffen konnte, zahlte Direktor Mahn sogleich die verlangten 15000 Mark. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den russischen Gardeoberst v. Basilewitsch Anklage wegen Taschendiebstahls. Am 17. März 1879 hatte sich der Gardeoberst vor der dritten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts, die in einem kleinen düsteren Parterresaale, Molkenmarkt 3, tagte, zu verantworten. Den Gerichtshof bildeten Stadtgerichtsrat Ebers (Vorsitzender), Stadtgerichtsrat Bertram und Gerichtsassessor Dr. Nickel (Beisitzende). Die Anklage vertrat Staatsanwalt Baschdorf. Die Verteidigung[47] führte Justizrat Primker.

Obwohl Generalarzt Dr. v. Lauer und Botschaftsrat v. Arapoff ihr Leumundszeugnis wiederholten und die anderen Zeugen sehr unsicher waren, führte Staatsanwalt Baschdorf zur Schuldfrage aus: Der Angeklagte nehme eine hohe soziale Stellung ein; er sei ein bisher höchst achtbarer Mann und besitze ein großes Vermögen. Ja, man gehe wohl nicht zu weit, wenn man die Jahresrevenuen des Angeklagten auf 60000 Mark berechne. Not oder augenblickliche Geldverlegenheit können den Angeklagten also nicht zu der ihm zur Last gelegten Tat veranlaßt haben. Nur selten komme allerdings ein Diebstahl vor, dessen Motive ein unlösbares psychologisches Rätsel bilden. Trotz alledem sei der Richter genötigt, wenn ein solcher Fall zu seiner Kenntnis komme, den Täter zur Strafe zu ziehen. Der Staatsanwalt erläuterte alsdann in eingehender Weise nochmals den Tatbestand der Anklage, woraus unzweifelhaft die Schuld des Angeklagten hervorgehe. Er beantrage deshalb, den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis und einem Jahre Ehrverlust zu verurteilen. (Bewegung im Zuhörerraum.)

Verteidiger Justizrat Primker: Der positive Beweis für die Schuld des Angeklagten sei in keiner Weise erbracht. Wäre der Angeklagte ein wirklicher Taschendieb, dann hätte er sich nicht so auffällig benommen. Es sei doch denkbar, daß, als die Zeugin Kobelt das Portemonnaie mit Ostentation in die Tasche steckte, Langfinger dies beobachteten und diese Gelegenheit benützt haben. Daß die Zeugen Färber und Freund, die in dem Wahne waren, einen gefährlichen Taschendieb zu fangen, nicht frei von Voreingenommenheit seien, sei nicht zu bezweifeln. Der Angeklagte, ein hochangesehener, steinreicher Mann, sei 57 Jahre alt geworden und stehe bisher makellos da. Man könne mithin nicht annehmen, daß der Angeklagte plötzlich einer geringen Geldsumme wegen – und nur eine solche konnte er bei der Zeugin Kobelt vermuten – mit seiner ganzen Vergangenheit brechen und sich zum gemeinen Diebe erniedrigen werde. Er sei der Überzeugung, daß wo so viele Momente zugunsten eines Angeklagten sprechen, dagegen die Belastungsmomente auf so schwachen Füßen stehen, der Gerichtshof auf Freisprechzing[48] erkennen werde.

Nachdem der Angeklagte nochmals seine Unschuld beteuert hatte, zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Der Gerichtshof hielt die Schuld des Angeklagten für erwiesen und verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis.

Staatsanwalt Baschdorff beantragte die sofortige Verhaftung des Angeklagten.

Der Gerichtshof beschloß von der Verhaftung Abstand zu nehmen, wenn der Angeklagte noch 9000 Mark Kaution stellen wolle.

Der Angeklagte erklärte sich hierzu bereit.

Dieser gerichtliche Vorgang erregte erklärlicherweise in der ganzen Kulturwelt das größte Aufsehen. Der Angeklagte wurde nach Schluß der Verhandlung zunächst in die benachbarte Stadtvogtei, dem damaligen, am Molkenmarkt belegenen Untersuchungsgefängnis, geführt. Sehr bald erschien Direktor Mahn mit weiteren 9000 Mark. Die Gerichtskasse war aber, es war inzwischen Abend geworden, bereits geschlossen. Der »Taschendieb« konnte mithin noch nicht freigelassen werden, sondern mußte die folgende Nacht in der Stadtvogtei, einem mittelalterlichen Verlies, schlafen, in dem an Ratten und Mäusen, Wanzen, Flöhen und Läusen kein Mangel gewesen sein soll. Der Angeklagte legte selbstverständlich sofort Appellation ein, wie es damals hieß, und ersuchte den berühmtesten Strafrechtsverteidiger Berlins, Rechtsanwalt Holthoff, die Verteidigung neben Justizrat Primker zu übernehmen.

Am 3. Juli 1879 gelangte die Sache vor dem ersten Strafsenat des Kammergerichts zur nochmaligen Verhandlung. Den Gerichtshof bildeten Kammergerichtsrat rat Klingner (Vorsitzender) und die Kammergerichtsräte Schröder, Kramer, Veltmann und Kreisgerichtsrat Pihatzeck (Beisitzende). Die Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Dr. Feige. Die Verteidigung führten Justizrat Primker und Rechtsanwalt Holthoff. Der Angeklagte, der einen sehr vornehmen Eindruck machte, kam in einer hocheleganten Equipage in Begleitung des russischen Botschaftsrates, Exzellenz von Arapoff, vorgefahren. Der russische Staatsrat von Kumanin war ebenfalls im Auftrage des russischen Botschafters im Gerichtssaale erschienen. Der Angeklagte gab auf Befragen des Vorsitzenden an: Ich heiße mit Vornamen Alexander, bin am 20. Oktober 1823[49] zu Tiflis geboren und griechisch-katholischer Konfession. In Petersburg besuchte ich die Schule. Nach Absolvierung der Schule trat ich als Junker in ein russisches Gardehusarenregiment ein, dem ich elf Jahre angehörte. Seit dem Jahre 1857 befinde ich mich auf Reisen und komme jährlich zweimal nach Berlin, woselbst ich mich stets mehrere Wochen, bisweilen Monate, aufgehalten habe.

Alsdann wurde festgestellt, daß der Angeklagte u.a. in Rußland ein Rittergut im Werte von 200000 Silberrubel besitzt. Er habe einmal auf einer Berliner Postanstalt eine bedeutend größere Summe als ihm zukam, zurückerhalten. Obwohl der Irrtum nicht hätte aufgeklärt werden können, habe der Angeklagte das ihm nicht zukommende Geld sofort zurückgegeben. Rosa Kobelt gab als Zeugin an, daß sie am 2. November 1864 geboren und evangelischer Konfession sei. Sie bekundete ferner auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war am 2. März zum dritten Male im Panoptikum. Als ich das Panoptikum zum zweitenmal besuchte, erhielt ich von Herrn Kastan ein Familienpassepartoutbillett. Am in Rede stehenden Sonntage kam ich gegen 6 Uhr abends ins Panoptikum. Nachdem ich ca. 3/4 Stunden im Panoptikum verweilt hatte, drängte sich Herr von Basilewitsch an mich heran. Sehr bald kam Herr Kastan zu mir und sagte, ich solle ihm helfen, einen Spitzbuben abzufassen. Auf Auffordern des Herrn Kastan lieh ich mir von meiner Mutter ein Portemonnaie und steckte es in meine offene Jackettasche. Alsdann stellte ich mich an den Schaukasten, in welchem die chinesischen Schuhe stehen und las in einem Katalog. Ich las nicht bloß pro forma, sondern ganz ernsthaft und wußte auch nicht, daß der abzufassende Dieb der Angeklagte sei. Ich stand vor dem Schaukasten, in die Lektüre des Katalogs vertieft, etwa 15 Minuten.

Vors.: Das ist ja eine sehr lange Zeit.

Zeugin: Vielleicht sind es auch bloß 10 Minuten gewesen. Der Angeklagte drängte sich ganz dicht an mich heran. Ob er mir das Portemonnaie entwendet hat, weiß ich nicht. Ich weiß bloß, als ich an den Schaukasten herantrat, befand sich das Portemonnaie in meiner Jackettasche. Es hat außer Herrn von Basilewitsch niemand in meiner Nähe gestanden, es war überhaupt gar[50] nicht voll im Panoptikum. Als ich nach Verlauf von 10 Minuten von dem Schaukasten wegging, fragte mich Herr Färber, ob ich das Portemonnaie noch habe; da erst vermißte ich das Portemonnaie. Ob es der Angeklagte auf seinem Transport zur Wache, wohin ich ihn begleitete, fortgeworfen hat, weiß ich nicht.

Auf die Frage des Staatsanwalts erklärte die Zeugin, daß sie das Portemonnaie, während sie an dem Schaukasten stand, stets bei sich fühlte. Zwischen dem letzten Nachfühlen und der Zeit, wo sie das Portemonnaie vermißte, lag ein Zeitraum von ca. 5 Minuten.

Die Mutter dieser Zeugin, eine separierte Kobelt, geb. Landsberg, bekundete: Ich war mit einem Ingenieur verheiratet. Ich bin 41 Jahre alt und jüdischer Konfession, obwohl meine Eltern zum Christentum übergetreten waren. Als ich großjährig wurde, ließ ich mich in Breslau zum Judentum aufnehmen. Von dem angeblichen Diebstahl selbst habe ich nichts gesehen.

Handlungsgehilfe Adolf Färber: Ich bin 24 Jahre alt, jüdischer Konfession und Verkäufer in einem hiesigen Handlungshause. Am 2. März ging ich mit den Kobelts, von denen ich Freibilletts erhielt, ins Panoptikum. tikum. Ich beobachtete längere Zeit den Angeklagten, wie dieser sich auffallenderweise an die Taschen der Dame herandrängte. Als das Fräulein Kobelt sich das Portemonnaie in die Jackettasche steckte, beobachtete ich genau den Angeklagten. Ich erfreue mich einer vorzüglichen Sehkraft und sah, daß der Angeklagte, der im übrigen gesehen haben muß, wie Fräulein Kobelt sich das Portemonnaie in die Tasche steckte, sich an das Mädchen herandrängte und eine Bewegung nach der Gegend der Tasche der jungen Dame machte. Ob der Angeklagte das Portemonnaie genommen hat, kann ich nicht mit Bestimmtheit behaupten, da ich es in seiner Hand nicht gesehen habe. Ich kann es mir aber nicht anders denken, als daß der Angeklagte das Portemonnaie entwendet hat, da andere Leute nicht in der Nähe waren, und Fräulein Kobelt gleich nachdem es sich vom Schaukasten entfernt, das Portemonnaie vermißte. Ich habe den Angeklagten für einen raffinierten Dieb gehalten. Wäre der Angeklagte in so anständiger Weise wie heute gekleidet gegangen und ganz besonders,[51] hätte ich gewußt, wer der Angeklagte ist, dann wäre meine Meinung allerdings eine andere gewesen.

In ähnlicher Weise äußerte sich Handlungsgehilfe Isidor Freund. Auch dieser war mit einem von der Kobelt erhaltenen Freibillett in Gesellschaft der Familie Kobelt am in Rede stehenden Sonntage ins Panoptikum kum gegangen. Er hatte dieselben Wahrnehmungen bezüglich des Angeklagten wie Färber gemacht. Er sei allerdings kurzsichtig, habe jedoch genau gesehen, wie der Angeklagte sich an die Kobelt herangedrängt und in ihre Jackettasche gefaßt habe. Das Portemonnaie habe er in der Hand des Angeklagten nicht gesehen.

Der Besitzer des Panoptikums, Louis Kastan, bekundete: Er habe den Angeklagten beobachtet und ihn, da er sich an alle und junge Damen in sehr auffälliger Weise herandrängte, für einen Taschendieb gehalten. Er habe deshalb zwei Kriminalschutzleute rufen lassen und sie ersucht, ein Experiment mit dem Angeklagten vornehmen zu lassen. Die Schutzleute haben dies jedoch abgelehnt, ebenso eine im Panoptikum bedienstete Frau Otto. Deshalb habe er Fräulein Kobelt zur Vornahme des Experiments veranlaßt. Ob der Oberst die Hände in den Taschen der Kobelt gehabt habe, wisse er nicht.

Frau Otto: Der Oberst habe unaufhörlich die Hände in seinen Taschen gehabt.

Kriminalschutzmann Wendt, der mit dem Kriminalschutzmann Pätzoldt die Verhaftung des Angeklagten bewirkt hatte, erklärte: Er hielt den Angeklagten für einen lüsternen Damenfreund, dagegen habe ihn der Kriminalschutzmann Pätzoldt für einen raffinierten Taschendieb gehalten.

Kriminalschutzmann Pätzoldt versuchte alsdann der Kobelt das Portemonnaie aus der Jackettasche zu nehmen. Das Portemonnaie war dabei in der Hand des Pätzoldt vollständig von allen Seiten sichtbar, obwohl der Zeuge eine sehr große Hand hatte. Er erklärte: Die Herausnahme des Portemonnaies habe ihm keine Schwierigkeiten verursacht.

Polizeiinspektor Schuchardt bekundete: Die Rosa Kobelt habe mit dem Zeugen Kastan und noch mehreren anderen Leuten intimen Umgang gegen Entgelt, und zwar schon seit langer Zeit.

Kriminalkommissar von Hüllesem: In der Wohnung der Kobelt verkehre eine große Zahl bestrafter[52] und von der Polizei gesuchter Taschendiebe, ja, die in der Mulackstraße belegene Wohnung werde von den meisten Berliner Taschendieben geradezu als Schlupfwinkel benützt. Rosa Kobelt habe der Verbergung der Taschendiebe vielfach Vorschub geleistet. Rosa Kobelt habe auch mit Taschendieben häufig intimen Verkehr gehabt. Auch in der Wohnung des Zeugen Freund verkehren vielfach bekannte und bestrafte Taschendiebe.

Beisitzender Kammergerichtsrat Schröder: Wann soll Rosa Kobelt den geschlechtlichen Umgang mit den Taschendieben gepflogen haben?

Zeuge: Im September 1877.

Beisitzender Kammergerichtsrat Schröder: Damals mals war die Rosa Kobelt noch nicht 13 Jahre alt.

Hebamme Juliusburger: Rosa Kobelt habe ihr erzählt, daß sie von Herrn Kastan und anderen Herren Geld für geschlechtlichen Umgang erhalte. Die Rosa habe viel im Café Bauer verkehrt und auch dort von Herren für »Gefälligkeiten« Geld erhalten. Der Zeuge Färber habe der Frau Kobelt häufig »Flebben« oder auch »Flebbchen« angefertigt. (Flebben sind in der Hochstaplersprache fälschlich angefertigte Bettelbriefe und Zeugnisse.)

Frau Niedermeyer: Rosa Kobelt habe ihr, als sie 13 Jahre alt war, erzählt, daß sie auf Veranlassung ihrer Mutter aufs »Herren-Geschäft« gehe. Wenn sie nicht genug Geld nach Hause bringe, erhalte sie heftige Schläge von ihrer Mutter. Einmal habe Rosa Kobelt erzählt: Sie sei eines Abends auf die »Herrensuche« gegangen und habe sich bei dieser Gelegenheit an ein Schaufenster gestellt. Als ein feiner Herr an das Schaufenster trat, habe sie heftig geweint und als der Herr sie nach der Ursache ihres Weinens fragte, habe sie dem Herrn gesagt, sie habe ihr Portemonnaie, in dem ca. 5 Taler enthalten waren, verloren. Der Herr habe sie aufgefordert, nach seiner Wohnung zu kommen, dort werde er ihr die 5 Taler ersetzen. Sie habe dieser Aufforderung alsbald Folge geleistet und auch von dem Herrn 5 Taler erhalten. Selbstverständlich hatte sie in Wirklichkeit kein Portemonnaie verloren.

Rosa Kobelt und ihre Mutter, die den beiden letzten Zeugen gegenübergestellt wurden, bestritten diese Angaben.

Frau Lehmann bekundete ebenfalls, daß die Kobelt, Tochter und Mutter, einen unmoralischen[53] Lebenswandel geführt, daß Taschendiebe bei ihnen verkehrt und daß auch die Zeugen Färber und Freund Umgang mit diesen Taschendieben gehabt haben. Am 2. März sei sie im Panoptikum gewesen und habe die Kobelt, Tochter und Mutter, und die Zeugen Färber und Freund gesehen. Da sie wisse, daß die Gesellschaft sich in schlechtem Rufe befinde, habe sie eine Berührung mit diesen Leuten vermieden. Plötzlich habe sie gesehen, wie die vier Personen einen fremden Herrn, als den sie den Angeklagten erkenne, umringten. Bei dieser Gelegenheit sah sie, wie Färber der Kobelt in die Tasche faßte und ihr einen Gegenstand herausnahm. Den Gegenstand selbst konnte sie nicht erkennen, sie wisse nur, daß es kein Taschentuch war. Die Kobelt habe gesehen, wie ihr Färber in die Tasche faßte.

Vors.: Färber, weshalb griffen sie der Kobelt in die Tasche?

Färber: Ich wollte mich noch einmal genau überzeugen, ob der Kobelt das Portemonnaie fehlte.

Der frühere Schutzmann Goldes bekundete ebenfalls, daß die Kobelts (Mutter und Tochter) und auch der Zeuge Freund vielfach mit Zuchthäuslern, Taschendieben usw. intimen Umgang gehabt.

Polizeileutnant Friese: Der Angeklagte habe ersucht, ihn zu visitieren, er (Zeuge) habe aber die Visitation abgelehnt, da er von der Unschuld des Angeklagten überzeugt war.

Staatsanwalt Dr. Feige nahm alsdann das Wort zur Schuldfrage: Ich bin in der Lage, die Freisprechung des Angeklagten zu beantragen. Ich bin von der Unschuld des Angeklagten überzeugt und werde mich deshalb sehr kurz fassen. Ich werde den Herren Verteidigern hinreichenden Spielraum gewähren. Zunächst sage ich den Herren Verteidigern meinen besten Dank, daß sie sich mit so großer Mühe der Herbeischaffung des Entlastungsmaterials unterzogen haben. Die Sache ist bereits mehrfach ein psychologisches Rätsel genannt worden; ich glaube, die psychologische Diagnose war von den meisten Belastungszeugen falsch gestellt worden. Der Angeklagte kam an einem Sonntag abend in die glänzenden, hell erleuchteten Räume des Kastanschen Panoptikums. In welcher Tracht? Mit einem alten, fast defekten Mantel angetan, mit großen Wasserstiefeln und die Hosen in die Stiefeln gesteckt. Daß[54] er in solchem Aufzuge die Aufmerksamkeit im Panoptikum erregt hat, ist begreiflich. Wenn der Angeklagte mit der Absicht das Panoptikum besucht hätte, einen Taschendiebstahl auszuführen, dann hätte er sich wohl anders gekleidet. Daß der Angeklagte, nachdem er nunmehr fast 60 Jahre alt geworden, plötzlich Gelüste bekommen sollte, sich an einem Portemonnaie zu bereichern, ist nicht gut anzunehmen. Daß die Hauptbelastungszeugen nicht vollen Glauben verdienen, ist selbstverständlich. Jedenfalls ist die Hauptbelastungszeugin nicht als eine vestalische Jungfrau anzusprechen. (Heiterkeit.) Das Hauptbelastungsmoment bleibt immer der gestohlene Gegenstand selbst und dieser ist bei dem Angeklagten nicht gefunden worden. Ich stelle deshalb dem hohen Gerichtshofe die Freisprechung anheim.

Verteidiger Rechtsanwalt Holthoff: Ich bin dem Herrn Staatsanwalt sehr dankbar, daß er der Verteidigung die Sache so leicht gemacht hat. Daß Meineide in dieser Sache geleistet worden sind, steht fest. Ich will jedoch nicht noch einmal darauf zurückkommen, da ich der festen Meinung bin, der hohe Gerichtshof ist von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Ich glaube, die Verhandlung hat objektiv und subjektiv nicht den geringsten Anhalt für die Schuld des Angeklagten ergeben. Ich schließe deshalb mit der Bitte, den Angeklagten freizusprechen.

Nachdem noch der Verteidiger Justizrat Primker in längerer Rede für die Freisprechung des Angeklagten plädiert hatte, erkannte der Gerichtshof nach kurzer Beratung auf Freisprechung mit der Begründung: Der Gerichtshof hat aus der Verhandlung die volle Überzeugung gewonnen, daß der Angeklagte den ihm zur Last gelegten Diebstahl nicht begangen habe.[55]

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 8, S. 44-56.
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