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[53] Die Erregung über den furchtbaren Mord des Gymnasiasten Ernst Winter in Konitz – über welchen Prozeß ich im dritten Bande ⇒ S. 76-131 ausführlich berichtet habe – hielt in dieser Gegend begreiflicherweise auch noch lange, nachdem alle diesbezüglichen Prozesse erledigt waren, an. Im Jahre 1903 wurde in jener Gegend ein Verbrechen verübt, das auf die dortigen Kulturzustände ein häßliches Schlaglicht warf. Im Kreise Schlochau liegt, vom großen Weltgetriebe vollständig entfernt, das zum Landgerichtsbezirk Konitz gehörende Dorf Stegers. Am Abende des 28. September 1903 kehrte in der Gastwirtschaft von Albert Schülke in Stegers der jüdische, etwa sechzigjährige Schriftsetzer Abraham Lewy aus Warschau ein. Gegen 8 Uhr abends erschien ein Briefträger, um an die in der Gastwirtschaft anwesenden Personen Briefe auszuteilen. Lewy soll diese Tätigkeit des Briefträgers gemißbilligt und ohne jede Veranlassung geäußert haben: »Ich bin Postdirektor und werde das Verfahren des Briefträgers zur Anzeige bringen. Nach 8 Uhr abends dürfen Postsachen nicht mehr ausgehändigt werden.« Diese Bemerkung erregte den Unwillen der übrigen Gäste. Es begann infolgedessen ein Streit. Nach dessen Beendigung legte sich Lewy auf eine Bank, anscheinend um zu schlafen. Tischlermeister Stutzke warf die Füße des Lewy von der Bank herunter mit den Worten: »Hier wollen noch mehr Leute sitzen.« Stutzke setzte sich darauf neben Lewy und begann mit ihm Streit. Schließlich versetzte er dem Lewy zwei Schläge mit der flachen Hand auf den Kopf. Darauf soll Lewy von der Bank aufgesprungen sein und die Anwesenden gefragt haben, ob sie evangelischer[53] oder katholischer Konfession seien. Als ihm gesagt wurde: beides, soll Lewy einen lateinischen Gesang angestimmt haben. Die anwesenden Katholiken hielten es für das »pater noster«. Dies Benehmen erregte Ärger. Schlossermeister Hahn schlug Lewy auf den Kopf, faßte ihn alsdann an die Brust und sagte zu ihm: »Jude, nun bekenne, brauchen die Juden Christenblut? Wer hat Ernst Winter geschlachtet?« Lewy antwortete hierauf nicht. Als ihn aber Hahn noch einmal an die Brust faßte und heftig schüttelte, soll Lewy gesagt haben: »Die Juden brauchen Christenblut, aber nur die vom Stamme Abraham, die vom Stamme Lewy brauchen Rotwein.« Ferner soll Lewy gesagt haben: »Wenn ein Jude vor Gericht einen falschen Eid leistet, dann ist das keine Sünde, nur in der Synagoge dürfen die Juden nicht falsch schwören.« Inzwischen hatte Gastwirt Schülke Feierabend geboten. Die Gäste entfernten sich, nur Hahn, Lewy und ein fremder Fleischergeselle, namens Emil Müller, blieben zurück. Bald darauf kam auch Nachtwächter Vergin in die Gastwirtschaft. Schülke, Hahn und Vergin setzten sich zusammen, um gemeinschaftlich Schnaps zu trinken. Lewy soll hierbei ohne Veranlassung geäußert haben: »Wenn Christus heute wieder auf die Welt käme, dann würde er nochmals gekreuzigt werden.« Daraufhin faßten Hahn und Vergin den Lewy am Kragen, warfen ihn zur Erde und schlugen heftig auf ihn ein. Hahn soll dem Lewy mit einem fingerdicken Stock mehrere kräftige Hiebe versetzt haben. Nachdem sich Lewy erhoben, haben ihn Hahn und Vergin wiederholt zur Erde geworfen, ihn nochmals mit dicken Stöcken heftig geschlagen, gestoßen und ganz besonders mit den Füßen heftig von rechts und links in die Hüften getreten. Darauf forderte Gastwirt Schülke den Lewy auf, das Vaterunser zu beten. Lewy faltete die Hände und sprach in deutscher Sprache das Vaterunser. Bald darauf klagte Lewy über große Schmerzen. Er zog sich in seine Kammer zurück. Dort ist er am folgenden Tage gestorben. Aus Anlaß dieses Vorganges wurden Hahn und Vergin verhaftet und die Anklage wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher Körperverletzung mittels das Leben gefährdender Werkzeuge, wodurch der Tod des Verletzten erfolgt ist,[54] gegen sie erhoben. Sie hatten sich deshalb am 18. Januar 1904 vor dem Schwurgericht richt zu Konitz zu verantworten. Den Vorsitz des Schwurgerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Mensching. Die Anklage vertrat der Erste Staatsanwalt Dr. Schweigger. Die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Hasse und Gebauer (Konitz). Der Angeklagte Hahn gab an: Er sei seit Jahren dem Trunk ergeben, so daß er oftmals, selbst in nüchternem Zustande »Geister« sehe. Seine Frau habe ihn seiner Trunksucht wegen vor zwei Jahren verlassen. Am 28. September 1903 habe er bereits am Vormittag drei große Flaschen Schnaps getrunken.
Kreisarzt Dr. König (Konitz) erklärte: Hahn sei verhandlungsfähig und habe sich bei Begehung der Tat nicht in einem Zustande befunden, in dem seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Zur Sache äußerte sich Hahn auf Befragen des Vorsitzenden: Er hatte sich den ganzen Abend über die Redensarten des Juden geärgert. Er hatte auch den Eindruck, als wollte der Jude eine christliche gottesdienstliche Handlung vorführen. Nachdem Schülke Feierabend geboten hatte, sei er, Schülke, ein fremder Fleischergeselle und der Jude im Lokal geblieben. Sehr bald sei auch Nachtwächter Vergin in die Gastwirtschaft gekommen. Es sei Schnaps getrunken worden, der Jude habe aber keinen Schnaps bekommen.
Vors.: Woher wußten Sie, daß es ein Jude war?
Angekl.: Das wurde gesagt.
Vors.: Sah er denn aus wie ein Jude?
Angekl.: Jüdisch sah er aus.
Vors.: Es ist bei dem Getöteten eine Alters- und Invalidenversicherungskarte gefunden worden, die in Hannover ausgestellt ist. Danach hieß der Getötete: Abraham Lewy. Er war am 22. Februar 1845 zu Warschau geboren und Schriftsetzergehilfe.
Der Angeklagte Hahn erzählte ferner auf Befragen des Vorsitzenden: Der Jude sagte: »Wenn heute Christus auf die Welt käme, dann würde er wieder verdammt und gesteinigt werden.« Darüber ärgerten wir uns. Vergin ergriff den Juden an der Brust, wirbelte ihn ein paarmal umher, so daß der Jude zur Erde fiel. Alsdann versetzte Vergin dem Juden mit seinem Stock ein paar Schläge. Er nahm den Stock des Fleischergesellen und versetzte damit dem Juden noch etwa sechs Schläge.[55] Der Jude wollte sich darauf erheben, das konnte er aber nicht; erst nach einer Weile stand er auf und ging in seine Kammer.
Vors.: Haben Sie nicht den Juden auch mit Füßen getreten und ihn »geschuppst«?
Angekl.: Nein.
Vors.: Sie sollen sich am folgenden Tage, als Sie hörten, daß der Jude tot sei, geäußert haben, daß Sie ihn heftig mit einem dicken Stock geschlagen haben, und zwar ohne zu sehen, wo Sie hinschlugen?
Angekl.: Davon weiß ich nichts.
Der Angeklagte Vergin äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Der Jude habe sich gerühmt, die Gesänge und gottesdienstlichen Handlungen aller Konfessionen nachahmen zu können. Darüber und über andere gotteslästerliche Redensarten des Juden habe er sich geärgert, deshalb habe er ihn am Halse gefaßt, ihn ein paarmal in der Luft herumgewirbelt, auf die Erde geworfen und ihm mit seinem Stock einige Schläge versetzt. Alsdann habe auch Hahn mit einem dicken Stock auf den Juden geschlagen.
Vors.: Wohin wurde der Jude geschlagen?
Vergin: Das weiß ich nicht mehr.
Vors.: Wurde der Jude nicht auch mit Füßen getreten?
Vergin: Nein.
Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte noch der Angeklagte Hahn: Aus Anlaß eines von dem Juden angestimmten Gesanges habe ich den Juden an die Brust gefaßt und gesagt: »Jude, bekenne, brauchen die Juden Christenblut und wer hat Ernst Winter geschlachtet?« Der Jude antwortete zunächst nicht. Als ich die Frage wiederholte, sagte der Jude: »Die Juden brauchen Christenblut, aber nur die vom Stamme Abraham.« Weiter sagte der Jude: »Wenn ein Jude vor Gericht einen Eid leistet, so gilt dieser wohl vor Gericht, aber nicht vor Gott. Nur der Eid, der von den Juden in der Synagoge geschworen wird, ist gültig; dafür müssen aber an den Rabbiner 1 Mark 50 Pfennig gezahlt werden.«
Gemeindevorsteher Mausolf: Der Angeklagte Vergin sei Nachtwächter und Ortsdiener in Stegers und als solcher vereidet. Er sei stets ein nüchterner Mann und pflichttreuer Beamter gewesen. Vergin sei verheiratet und habe acht Kinder, von denen das älteste 15, das jüngste ein halbes Jahr alt sei.
Vergin fügte hinzu: Seine Frau sei wieder in guter Hoffnung.
Gemeindevorsteher Mausolf: Vergin sei ganz arm;[56] wenn er verurteilt würde, dann müßte die Gemeinde die ganze Familie ernähren.
Vors.: Darüber sind Sie nicht gefragt worden. Wenn Vergin schuldig ist, dann muß er verurteilt werden.
Weitere Zeugen bekundeten: Der Jude sei auch von anderen Leuten heftig geschlagen worden, weil er nicht sagen wollte, wer Ernst Winter geschlachtet hat und wo das Blut von Winter hingekommen ist.
Gastwirt Schülke: Soweit ihm erinnerlich, habe Tischlermeister Stutzke den Juden gefragt: ob die Juden Christenblut brauchen. Der Jude habe geantwortet: Die vom Stamm Lewy brauchen nur Rotwein, die vom Stamm Abraham brauchen aber Christenblut.
Vors.: Wenn in Ihrer Wirtschaft Gäste geschlagen werden, schreiten Sie alsdann nicht ein?
Zeuge: Ich habe den Leuten gesagt, Sie sollten den Juden nicht schlagen.
Auf Antrag eines Geschworenen wurde festgestellt, daß der Zeuge Lietz bekundet hat: Schuhmachermeister Graeber habe den Juden etwa zehnmal heftig auf den Kopf geschlagen.
Schülke: Das ist möglich; ich hatte in meiner Wirtschaft zu tun und konnte nicht alles beobachten.
Auf Befragen des Vorsitzenden bekundete Gastwirt Schülke noch: Am folgenden Morgen habe er den Juden geweckt und ihm gesagt: er solle aufstehen, da er doch weiterreisen wolle. Der Jude erhob sich aber nur, stöhnte und klagte über heftige Schmerzen. Er habe daher den Mann liegen lassen. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Abends gegen 9 Uhr sei er wieder in die Kammer gegangen, da sah er, daß der Jude tot war.
Kätner Lietz bekundete: Stutzke hat Lewy von hinten gepackt, geschüttelt, zur Erde geworfen. Alsdann haben Stutzke und Graeber heftig auf Lewy eingeschlagen. Graeber habe Lewy mindestens zehn heftige Schläge auf den Kopf versetzt.
Graeber bestritt das.
Lietz bemerkte jedoch auf eindringlichen Vorhalt des Vorsitzenden: Er halte seine Aussage in vollem Umfange aufrecht; er äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Hahn habe ihm erzählt: Er und Vergin haben den Juden zur Erde geworfen und von 10 bis 12 Uhr unaufhörlich mit Stöcken geschlagen und mit Füßen getreten.
Angeklagter Hahn: So lange hat es nicht gedauert, um halb 11 Uhr war alles zu Ende.
Vergin sagte: Der Jude hat von mir noch[57] lange nicht genug bekommen, du mußt ihm auch noch ein paar versetzen. Daraufhin nahm ich den Stock vom Fleischergesellen und versetzte ihm einige Schläge.
Arbeiter Michael Schulz: Hahn habe ihm erzählt: Er habe den Juden mit einem »Bullenpeser« (Stock mit Bleiknopf, sogenannter Totschläger) geschlagen. Vergin habe dem Juden die Rippen entlang geschlagen.
Kreisarzt Dr. Baunick (Schlochau): Der Tod des Lewy, dessen Leichnam bei der Obduktion bereits in Verwesung übergegangen war, sei durch Bluterguß in die Schädelhöhle erfolgt. Die Ursache dieses Blutergusses sei durch Zerreißung der Blutgefäße, die durch äußere Gewalt hervorgerufen war, geschehen. Das Gehirn war unverletzt. Auf der Lunge und am Rücken waren blutrünstige Stellen, die ebenfalls von äußerer Gewalt herbeigeführt waren.
Auf Befragen der Verteidiger bemerkte der Kreisarzt: daß die Schläge, die Lewy von Stutzke und Graeber erhalten, den Tod verursacht haben, halte er für ausgeschlossen.
Auf Befragen des. Beisitzers, Landrichters Schröder, äußerte der Kreisarzt noch: Die Schläge müssen mit großer Heftigkeit geführt worden sein. Lewy müsse mit einem sehr dicken Stock, und zwar mit voller Manneskraft geschlagen und auch in sehr brutaler Weise mit Füßen getreten worden sein.
Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte der Kreisarzt, daß die Mißhandlung in einer das Leben gefährdenden Weise geschehen sei.
Die anderen medizinischen Sachverständigen schlossen sich diesem Gutachten vollständig an.
Erster Staatsanwalt Dr. Schweigger beantragte gegen beide Angeklagte das Schuldig der gemeinschaftlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzung mit tödlichem Ausgange, und zwar mittels eines das Leben gefährdenden Werkzeuges. Der Erste Staatsanwalt ersuchte die Geschworenen, den Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen, da sie beide unbestraft und von dem Gemißhandelten augenscheinlich gereizt worden seien.
Verteidiger Rechtsanwalt Hasse bestritt, daß eine gemeinschaftliche Mißhandlung vorliege. Es sei auch nicht erwiesen, daß durch die von Hahn geschehene Mißhandlung der Tod des Lewy erfolgt sei: Er ersuche daher die Geschworenen, betreffs Hahn die Gemeinschaftlichkeit und die[58] Frage betreffs des Todeserfolges zu verneinen.
Verteidiger R.-A. Gebauer suchte in längerer Rede den Nachweis zu führen, daß sein Klient, der Angeklagte Vergin, sich in keiner Weise strafbar gemacht habe. Ein Beweis sei jedenfalls hierfür nicht erbracht. Der Verstorbene habe mit einem fremden Fleischergesellen in einer Kammer zusammen geschlafen. Letzterer habe geäußert: er wolle mit Lewy nicht weiter zusammen wandern, denn dieser habe bereits die Leute in der Herberge zu Hammerstein und auf dem Wege auch ihn durch Redensarten geärgert. Nun sei der Fleischergeselle spurlos verschwunden. Was zwischen dem verstorbenen Lewy und dem Fleischergesellen vorgegangen sei, wisse man nicht. Man wisse auch nicht, ob sich nicht Lewy in der Nacht selbst eine Verletzung am Kopfe zugezogen habe. Es sei auch möglich, daß die Schläge, die Stutzke und Graeber dem Lewy versetzt, den Tod herbeigeführt haben. Jedenfalls sei nicht erwiesen, ob Vergin den Lewy überhaupt auf den Kopf geschlagen habe. Er ersuche daher, die Schuldfragen betreffs Vergin sämtlich zu verneinen.
Gastwirt Schülke, der noch einmal vorgerufen wurde, bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Vergin habe nur auf Lewy geschlagen, um ihn zum Aufstehen zu veranlassen. Hahn sei Antisemit, d.h. ein Judenfeind durch und durch.
Erster Staatsanwalt: Schülke suche nunmehr sein Zeugnis zu drehen. Es sei kein Zweifel, daß eine gemeinschaftliche Mißhandlung begangen worden, wodurch der Tod des Gemißhandelten erfolgt sei. Die Angeklagten haben selbstverständlich nicht den Willen gehabt, den Tod herbeizuführen, das war ein unglücklicher Zufall.
Die Geschworenen bejahten nur die Schuldfrage bezüglich Hahn, verneinten aber die Frage, daß dadurch der Tod herbeigeführt worden sei und billigten Hahn mildernde Umstände zu. Betreffs Vergin verneinten die Geschworenen alle Schuldfragen.
Der Erste Staatsanwalt beantragte gegen Hahn 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, gegen Vergin Freisprechung.
Der Gerichtshof verurteilte Hahn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahre Gefängnis und sprach Vergin frei. Der Vorsitzende führte aus: Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof das offene Geständnis[59] des Angeklagten Hahn, seine bisherige Unbescholtenheit sowie seinen geistigen Zustand in Erwägung gezogen. Andererseits hat der Gerichtshof erwogen, daß die Tat eine außergewöhnlich rohe ist, die in dem Verhalten des Verletzten keinerlei Begründung findet. Die Mißhandlung ist geschehen nach 10 Uhr abends, nachdem sich die meisten Personen aus dem Schülkeschen Lokale entfernt hatten und längst wieder Ruhe eingetreten war. Es lag somit keine Veranlassung anlassung zu einer solch rohen Mißhandlung vor.[60]
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