251.

[81] Ein richter hatte einen beutelschneider verurtheilet /daß ihm das ohr abgeschnitten werden solte / wobey er aber zu melden vergessen / ob es das rechte oder lincke seyn solte. Als nun der delinquente[81] diese worte verlesen hörete: Wir haben verdammet / und verdammen gedachten angeklagten / daß ihm das ohr abgeschnitten werden solle. So fragte der delinquente also fort: welches / mein herr? worüber der richter dermassen verwirret wurde / daß er an sein rechtes ohr griff / und sagte: Dieses. Worauf jener antwortete: Wohlan / ich appellire nicht von dem urteil / und so ihr es verlanget / will ich euch das ohr selbsten abschneiden.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 81-82.
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