Die löbliche Gesellschaft Moselsar

[185] Phil. v. Sittewald Strafschriften II. T.S. 661.


Die löbliche Gesellschaft zwischen Rhein

Und der Mosel allzeit rüstig seyn,

Nach Unfall sie nicht fragen,

Das Terich (Land) hin und her,

Langes durch und die quer,

Zu Fuß und Pferd durchjagen,

Frisch sie es wagen,

Kein Scheuen tragen.


Ueber hohe Berg, durch tiefe Thal,

Fallen sie oftmals ein wie der Strahl,

All Weg ohn Weg sie finden,

Zu düstrer Nachteszeit

Wann schlunen (schlafen) ander Leut,[185]

Sie alles fein aufbinden,

Ohn Licht anzünden,

Bleibt nichts dahinten.


Laffel, der weiß gar fein auszusehn,

Wo irgend in einem Gfar Klebis (Pferd) stehn,

Wanns wär auf zwanzig Meilen,

Beym hellen Mondenschein,

Die Gleicher (Mitgesell) ins gemein,

In einer kurzen Weilen

Sie übereilen,

Und redlich theilen.


Battrawitz, der alcht (geht) zur Hinterthür hinein,

Bobowitz sazt sich hinter ein Haufen Stein,

Mit den andern Gesellen,

Den Quien (Hund) ruft er klug,

Und brockt ihm Lehm (Brodt) gnug,

Daß sie nicht sollen bellen,

Bis aus den Ställen

Die Klebis schnellen.


Wann sie nun haben die Hautzen Roß,

So reiten sie nach dem neuen Schloß:

Ist jemand der will kaufen?

Der Putzjakala

Ist müd und liegt da,

Weil er sich lahm gelaufen,

Schier nicht kann schnaufen,

Drum will er saufen.


Herr Wirth: Nun so laß uns lustig seyn,

Lang mir den Glestrich (Glas) vom besten Wein,[186]

Um Doulmeß (Pfennig) darfst nicht sorgen;

Ein halbe gute Nacht

Uns all zu Sontzen (Edelleuten) macht,

Du kannst uns ja bis morgen

Die Irtin (Zeche) borgen,

Der Hautz (Bauer) muß sorgen.


Ist das nicht wunderlich Gesind,

Daß der Hautz sein Schuh mit Weiden bindt,

Und da die Zech muß zahlen,

So lang er hat ein Kuh,

Die Klebis auch dazu,

Die Rappen mit den Fahlen,

Wir allzumalen

Durch Giel (Mund) vermalen.


Quelle:
Achim von Arnim und Clemens Brentano: Des Knaben Wunderhorn. Band 2, Stuttgart u.a. 1979, S. 185-187.
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