Neunter Auftritt


[297] Eugenie. Gerichtsrat. Ein Knabe mit einem schönen Kästchen.


GERICHTSRAT.

Schon ziehn die Schiffe nacheinander fort,

Und bald, so fürcht' ich, wirst auch du berufen

Empfange noch ein herzlich Lebewohl

Und eine frische Gabe, die auf langer Fahrt

Beklommnen Reisenden Erquickung atmet.

Gedenke mein! O daß du meiner nicht

Am bösen Tage sehnsuchtsvoll gedenkest!

EUGENIE.

Ich nehme dein Geschenk mit Freuden an,

Es bürgt mir deine Neigung, deine Sorgfalt;

Doch send' es eilig in dein Haus zurück!

Und wenn du denkst, wie du gedacht, empfindest,

Wie du empfunden, wenn dir meine Freundschaft

Genügen kann, so folg' ich dir dahin.

GERICHTSRAT nach einer Pause, den Knaben durch einen Wink entfernend.

Ist's möglich? hätte sich zu meiner Gunst,

In kurzer Zeit, dein Wille so verändert?

EUGENIE.

Er ist verändert! aber denke nicht,

Daß Bangigkeit mich dir entgegentreibe.[297]

Ein edleres Gefühl – laß mich's verbergen!

Hält mich am Vaterland, an dir zurück.

Nun sei's gefragt: Vermagst du, hohen Muts,

Entsagung der Entsagenden zu weihen?

Vermagst du zu versprechen, mich als Bruder

Mit reiner Neigung zu empfangen? mir,

Der liebevollen Schwester, Schutz und Rat

Und stille Lebensfreude zu gewähren?

GERICHTSRAT.

Zu tragen glaub' ich alles, nur das eine,

Dich zu verlieren, da ich dich gefunden,

Erscheint mir unerträglich. Dich zu sehen,

Dir nah zu sein, für dich zu leben, wäre

Mein einzig höchstes Glück. Und so bedinge

Dein Herz allein das Bündnis, das wir schließen.

EUGENIE.

Von dir allein gekannt, muß ich fortan,

Die Welt vermeidend, im Verborgnen leben.

Besitzest du ein still entferntes Landgut,

So widm' es mir und sende mich dahin.

GERICHTSRAT.

Ein kleines Gut besitz' ich, wohlgelegen;

Doch alt und halb verfallen ist das Haus.

Du kannst jedoch in jener Gegend bald

Die schönste Wohnung finden, sie ist feil.

EUGENIE.

Nein! In das altverfallne laß mich ziehn,

Zu meiner Lage stimmt es, meinem Sinn.

Und wenn er sich erheitert, find' ich gleich

Der Tätigkeit bereiten Stoff und Raum.

Sobald ich mich die Deine nenne, laß,

Von irgendeinem alten zuverläss'gen Knecht

Begleitet, mich, in Hoffnung einer künft'gen

Beglückten Auferstehung, mich begraben.

GERICHTSRAT.

Und zum Besuch, wann darf ich dort erscheinen?

EUGENIE.

Du wartest meinen Ruf geduldig ab.

Auch solch ein Tag wird kommen, uns vielleicht

Mit ernsten Banden enger zu verbinden.

GERICHTSRAT.

Du legest mir zu schwere Prüfung auf.

EUGENIE.

Erfülle deine Pflichten gegen mich;

Daß ich die meinen kenne, sei gewiß.

Indem du mich zu retten, deine Hand[298]

Mir bietest, wagst du viel. Werd' ich entdeckt,

Werd' ich's zu früh, so kannst du vieles dulden.

Ich sage dir das tiefste Schweigen zu:

Woher ich komme, niemand soll's erfahren,

Ja, die entfernten Lieben will ich nur

Im Geist besuchen, keine Zeile soll,

Kein Bote dort mich nennen, wo vielleicht

Zu meinem Heil ein Funke glühen möchte.

GERICHTSRAT.

In diesem wicht'gen Fall was soll ich sagen?

Uneigennütz'ge Liebe kann der Mund

Mit Frechheit oft beteuern, wenn im Herzen

Der Selbstsucht Ungeheuer lauschend grinst.

Die Tat allein beweist der Liebe Kraft.

Indem ich dich gewinne, soll ich allem

Entsagen, deinem Blick sogar! Ich will's.

Wie du zum ersten Male mir erschienen,

Erscheinst du bleibend mir, ein Gegenstand

Der Neigung, der Verehrung. Deinetwillen

Wünsch' ich zu leben, du gebietest mir.

Und wenn der Priester sich, sein Leben lang,

Der unsichtbaren Gottheit niederbeugt,

Die im beglückten Augenblick vor ihm

Als höchstes Musterbild vorüberging,

So soll von deinem Dienste mich fortan,

Wie du dich auch verhüllest, nichts zerstreun.

EUGENIE.

Ob ich vertraue, daß dein Äußres nicht,

Nicht deiner Worte Wohllaut lügen kann;

Daß ich empfinde, welch ein Mann du bist,

Gerecht, gefühlvoll, tätig, zuverlässig:

Davon empfange den Beweis, den höchsten,

Den eine Frau besonnen geben kann!

Ich zaudre nicht, ich eile, dir zu folgen!

Hier meine Hand: wir gehen zum Altar.

Quelle:
Goethes Werke. Hamburger Ausgabe in 14 Bänden. Band 5, Hamburg 1948 ff, S. 297-299.
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