[115] 1 bilde ihm der Leser nicht ein / daß das Gespräch des Feld Obristen mit seiner Gemahlin / und derselbigen Anschlag den König zu retten / meine Erfindung sey; sondern es wird solches vor eine ausdrückliche Warheit ausgegeben / von Herren Conte Bisaccioni, in seiner Geschichtbeschreibung des Bürgerlichen Kriges von Engelland in 107. und folgenden Seiten des andern Buchs / so gedruckt zu Venedig durch Francisco Storti. Da der Leser wo nicht eben dise Worte derer ich mich allhir gebrauchet / doch deren Inhalt finden wird.
2 V. 12. Ist der Name welcher vor Zeiten Engelland und Schottland gegeben / von den weissen Felsen so an derselbigen See ligen. Andere wollen mehr darüber halten es sey dises ein alter Engelländischer Namen /massen die Schotten noch heute ihr Land Albin nenneten.
3 V. 98. Fairfax der den König in dem Namen gedachter Engelländischer Reichsstände von den Schotten angenommen hat aus freyem Willen das heilige Abendmal darauff empfangen / zum gewissen Zeugnüß daß dem Könige kein Leid geschehen solte. Erhöhete Majestät Carl des Zweyten in dem I. Buch p. 78. Fairfax hat zwar seine Wortt / sonderlichen anfangs / da es mehr als damals in seiner Gewalt gestanden / und die Krigs-Bedinten noch Meistentheils des Königs Freunde zu seyn schinen / bestermassen beobachtet / denn er nam den König an mit höchster Ehrerbitigkeit / und liß ihn eben als wenn er gantz frey gewesen recht Königlich und mit aller Höffligkeit bedinen. Aber wie die anderen ihren so theuren Eydschwur betrachtet / werden wir bald vernehmen: eben daselbst in der 79. Seiten.
4 V. 253. Der vornehmste Stiffter der Independentischen Rotte / welcher sich / wie Honorius Reggius de Statu Ecclesiarum in Anglia erwehnet / in Deutschland nach Roterdam / und in Neu Engelland begeben /die Independentische Kirche einzurichten. In der peinlichen Anklage wird ihm vorgehalten §. 1. daß er in Neu Engelland erwehlet zu einem Fridenstörer / und in Engelland gesendet Krig zu erwecken §. 3. Daß er mit Cromwell gerathschlaget / wie der König vor Gericht möchte gebracht und enthauptet werden. §. 6. daß er nicht allein zu dem Ende die Waffen ergriffen /sondern selbst Colonell worden und Commissiones ausgetheilet. §. 7. Daß er heimlich mit Cromwel /Pride und andern gerathschlaget über diß bluttige Vornehmen §. 8. daß er zu Windsoor mit Cromwel /Irreton und Rich ordinariè des Abends spät unterschidlich mahl heimlich Rath gehalten / nach welchem Rath der König zu Recht gestellet worden u.d.g.
5 V. 262. Hewlet ward beschuldiget / daß er einer von denen gewesen die sich auff dem Mordgerüste vermummet und mit einem langen Rocke sehen lassen / ja der Graubart sey der den tödtlichen Mordschlag begangen / darvor er 100. Pfund Sterlings empfangen mit der Verheissung / daß Er in Irrland solte befördert werden u.d.g. Verschmehete und erhöhete Majestät. III. Buch auff der 420. Seiten. Besihe dessen Anklage. Mich hat ein glaubwürdiger Mann berichtet / daß / als der Hencker verwidert Hand an den König zu legen / und derowegen der Rath bestürtzt gewesen: Er selbst hervor getretten / und sich zu dieser That anerboten.
6 V. 293. Besihe Clamorem Sanguinis Regis / in welchen Buch dises weitläufftiger erzehlet wird.
7 V. 345. Britannia fertilis Provincia Tyrannorum /saget Porphyrius bey Hieron. ad Ctesiphontem adversus Pelagium. Ausonius Epigr. CVII.
Silvius hic bonus est / qui carmina nostra lacessit;
Nostra magis meruit carmina / Brito bonus.
Silvius hic bonus est. Quis Silvius? iste Britannus?
Aut Brito hic non est Silvius / aut malus est.
Silvius iste bonus fertur / ferturq; Britannus;
Quis credit Civem degenerasse bonum?
Nemo bonus Brito est; si simplex Silvius esse
Incipiat / simplex desinat esse bonus. etc.
8 V. l. Die Harffe ist das Wapen des Königreichs Irrland. Die Schotten führen einen Lewen mit Lilien in den Enden des Schildes umbgeben. Engelland in gevirdten Schilde drey Lewen und drey Lilien / so den Anspruch an das Königreich Franckreich bedeuten. Von den letztern Lewen und Lilien ist das ausbündige Lateinische Epigramma an Königin Elisabeth geschriben:
Qui Leo de Juda est / & flos de Flore Leones
Sospitet / & flores protegat Ille Tuos.
9 V. 7. Jerne / oder Juerna ist der alte Namen Irrlandes. So auch bey Euchstathio / Bernia genennet.
10 V. 50. Besihe König Carols Gedancken in Icone Basilic. C. IV. von dem Geschrey des Volckes in London / schrecklich war es anzusehen und zu hören /daß sich die Lehrbuben der Handwercks Leute und derogleichen junge Rotten mit vil tausenden zusammen gegeben / und mit grossem abscheulichen Geschrey bald vor dem Parlaments Hause / bald vor dem Königlichen Pallast dises und jenes mutwilligst begehren dörfften / worzu sie denn von vilen angetriben worden.
11 V. 71. V. 72. Verrähter / Ketzer / welche SchandNamen dem Stadthalter / dem Ertzbischoff und nachmals dem Könige selbst zugeleget! die ersten Zwey wurden beschuldiget hohen Verrahts / der König verdammet als ein Tyrann / Verrähter / u.d. gleichen /und muste hin und wider ausgeschrien werden als einer der den in Engelland gewöhnlichen Gottesdinst zu unterdrucken gesonnen. Besihe diser dreyen letzte Worte die sie auff dem Richt-Platze geführet.
12 V. 92. Man sihet hir auff die so genennete Independentes / welche wir Freysinnige oder Vngebundene nennen / eigentlich heissen es solche Leute / welche in Gewissens Sachen auff nimandes ihr Absehen haben. Elenchus Motuum Britannic. Independentes audire non recusant / nato inde nomine / quod hi nullius Ecclesiae nationalis / nullius civilis ordinis arbitrio pendentes / omnia ad doctrinam Regimenque Ecclesiasticum spectantia intra privatos coetus administrarunt / non quod de religione magnopere solliciti essent Horum plerique / sed quod speciosa ista professio latissimam panderet Sectis omnibus fenestram p. 137. Honorius Reggius. Independentes /sicut producunt / ita & fovent ac nutriunt Sectas; ac semper cum iis contra Presbyterianos colludunt. Eo mox insaniae delapsi sunt / ut pro absoluta toleratione omnium Religionum voce / scripto / mox & gladio id acturi pugnent. Deren erster Stiffter ist / wie obgemeldet / Hugo Peter gewesen / welcher zu Roterdam dise Braut geziret / nachmals in Engelland eingeführet /woselbst sie von dem Cromwell auffs höchste behaubtet / welchen auch Salmasius nicht unrecht Regem und Caput Independentium nennet.
13 V. 101. Besihe warhafften Bericht von König Carls Leben / Regirung und Tod auff der 83. Seitten. Hirzu / wird dar gesetzet; kam der beklägliche Tod des Ertzbischoffen von Canterberg / welcher / wie oberwehnet / vir Jahre in der Tour von Londen gefänglich gesessen; aber alleine als eine Lockebrod / zu Widerhereinführung der Schotten (wann das Parlament ihrer Zweyten Hülff benötiget seyn solte) bewahret worden: Gleich wie sie vorhin mit des Graffen von Strafforts Person diselbe eingelocket hatten. Demnach nun die Schotten gekommen / und in Norden gute Dinste geleistet / erachtete man für gut sie mit selbigem Blute / darnach ihnen so hefftig gedurstet hatte / zu gratificiren. Vnd ward darauff der Ertz-Bischoff im Hause der Gemeine hoher Verrähterey schuldig erkant / und im (so schwachen) Hause der Herren / (daß nur 7. derselben / benantlich die Grafen von Kent / Pembrock / Salingsburg und Bullingbrock / und die Herren von North / Gray und Brewes bey seiner Verurtheilunge gegenwertig waren) zum tode condemniret / darauff ward er am 10. Januarii nacher dem Schavott auf Tourhill gebracht und endigte daselbst sein Leben mit solcher modesten Beständigkeit und so grosser Gottesfurcht / daß eben seine ärgeste Feinde / welche dahin gekommen waren die Execution mit Hertzens Freuden anzuschauen / mit weinenden Augen wider zurück kehreten.
14 V. 112. Die gantze Zweyspalt zwischen dem Könige und den Schotten / welcher hernach die Auffruhr in Engelland gefolget / hat sich wegen Einraumung der Kirchengütter in Schottland entsponnen. Welchen Verlauff der Bericht von dem Leben und Tode Caroli auffs genaueste mit folgenden Worten zusammen gezogen / auf der 43. 44. 45. 46. 47. und 48. Seite. In den unmündigen Jahren Königs Jacobi wurden alle Länder der Cathedral Kirchen und geistlichen Häuser / welche durch eine Handlunge des Parlaments der Cron zugeeignet worden (aus Nachsehen des Grafen von Murray und anderer Regenten) unter die grossen Herren selbigen Königreichs partiret / umb selbige desto besser zur Hand zu haben. Diselbige aber / nach deme sie die possession besagter Länder / und dem geistlichen Gute angehöriger Regalitäten und Zehenden überkommen / besassen solche mit Stoltz und Vbermuts genug / in ihren verschidenen Gebiten / hilten die Clerisey zu geringen Stipendien / und den armen Bauersmann zur bedaurlichen Schlaverey und Subjection.
Als nun König Carl bey Annehmunge der Cron in Krigen engagiret und von dannen zu Fortsetzunge derselben wenig Vorschub hatte / ward Er durch guttachten seines Raths in selbigem Königreiche vermocht solche Länder / Zehenden und Regalitäten widerumb zu sich zu nehmen / als wozu die itzige Occupanten kein ander Recht hatten vorzuschützen / als die unbefugte Anmassung ihrer Vorfahren. Dises beflisse er sich ins Werck zu setzen / und zwar erstlich durch eine Revocations-Acte / wie aber diser Weg nicht vorträglich schine / verfolgete er es durch einen ordentlichen Process / und erlangte eine Commission die Superioritäten und Zehenden zu restituiren und dem Könige mit solchen Conditionen wider einzuräumen / welche der Cron zu Nutzen zu der Geistlichen Stipendien Verbesserunge / und des gemeinen Volckes Erträgligkeit gereichen möchten. Aber die stoltze Schotten erwehleten liber / ihr Vaterland in Gefahr gäntzlichen Verderbs zu setzen / als sich der jenigen Macht / oder vilmehr Tyranney / so sie bißhero über ihre Vnterthanen / (also nenten sie diselben) geübet /im geringsten zu begeben / und machten darauff eine Zusammenschwerung / dem Könige in allem / was im folgendem Parlamente (die Kirchen affairen betreffend) vorgebracht würde / sich zu wider setzen. Weiln aber die Religion und deren Vorschützung der sicherste Weg ist den Pöbel zu berücken: also musten sie auch andere Mittel erdencken (als ihr eigenes privat interesse) den König von Verfolgunge der besagten Commission abzuhalten; welches ihnen denn nach Wundsch anginge / und zwar folgender Gestalt.
König Jacobus hatte bey erster Antrettung der Cron Ihme fürgenommen die Kirche von Schottland mit der von Engelland zur Gleichheit im Regimente und Gottesdinste zu bringen / darinnen auch so weit avanciret / daß er die Bischofferey unter ihnen einführete /und 13. neue Bischöffe ernante für so vil Bischoffthümer als in alten Zeiten zu selbiger Kirchen gehörig gewesen; Deren drey die Consecration von dem Bischoffe von Engelland empfingen / und zu ihrer Heimbkunfft ihren übrigen Collegen conferirten. Welche Bischoffe er mit behuefigen hohen Commissionen versahe / den übermüttigen und dominirenden Geist der Preßbyterianer desto besser in Zaum zu halten. Folgends verschaffte er / das bey der Versamlunge zu Aberden im Jahr cIc Ic CXVI. eine Handlunge bekräfftiget wurde / zu Auffrichtung einer Kirchen-Ordnung / und extrahirunge etlicher neuen Regeln / aus den alten zerstreuten Acten der vorzeitigen Versamlungen. Bey der Versamlung zu Perth cIc Ic CXVIII. erhilte er eine Ordre das Abendmal des Herren kniende zu empfangen / auch selbiges / und die heilige Tauffe auff euserste Nothfälle in Privat-Häusern zu reichen. Item die Confirmation der Bischoffe / und endlich die Celebration der hohen Feste / als Christi Geburt: Leiden: Aufferstehen: Himmelfahrt und Herniderkommung des heiligen Geistes. Welches alles im nechstfolgenden Parlamente confirmiret worden.
So weit brachte der verständige König dises Werck /ehe und bevor er sich in die Pfältzische Sache einmischete. Die ruptur mit Spanien und darauff erfolgender Krig / lenckten seine Gedancken ab von Verfolgunge solches löblichen Fürnehmens / welches sein Sohn (mehr mit ausländischen Krigen und einheimischer Vnruhe beladend wesend) nicht Zeit hatte zu vollführen ehe er seine Sachen zum guten Stande gebracht und ihme so wol einige Macht als Glorie erworben; Sondern weil es eine Sache war / die nach und nach mit guter Weile und nicht auff einmal wolte gethan seyn / resolvirete er sich zuförderst eine Ratifications Acte bekräfftigen zu lassen über allem was von seinem Herren Vatern hirinn gethan und fürgenommen / und alsdann mit Einführung der allgemeinen Kirchenordnung fortzufahren. In welches effectuirunge er dasmahl / als er nach Schottland zoge / dessen unglückselige Cron zu empfahen wegen Bekräfftigung gemelter Ratifications-Acte im Parlement desselben Königreichs vil stärckern Widerstandt fande /als er Vrsache hatte gewertig zu seyn: aber doch zu letzte diselbe per Majora erhilte.
Dises gabe ihme die erste Anzeige ihrer Abneigung zu seiner Person und Gouvernement; Nichts desto weniger fuhr er fort in Verfolgunge seines Fürhabens. Dann / nicht lange nach seiner Wideranheimkunfft in Engelland / ordinirte er den Dechanten seiner Königlichen Capellen zu Edenburg / darinne Gebete zu lesen nach Innhalt der Engelländischen Kirchen-Verfassung; alle Monat Communion zu halten / und das heilige Abendmal kniend zu empfangen: Wenn es ein Bischoff reichete / solte solches in seinem Bischofflichen Habite und Zirath geschehen; von einem gemeinen Prediger aber in seinem Chor-Rocke verrichtet werden; und letzlich daß nicht allein die Herren des Raths / sondern auch die Herren der Versamlunge /und so vil von dem Magistrate als bequämlich sein könte / an Son- und Heiligen-Tagen dem Gottesdinste beyzuwohnen nicht unterlassen sollten: Ihme selbst nicht scheinmangelnde Hoffnung machend / daß durch dises Mittel die Engelländische Kirchen-Verfassung / als welche gleichsam in der Königlichen Capelle hirmit angenommen war / bey den Kirchen zu Edenburg desto eher statt finden / und allgemählich von den übrigen Kirchen selbigen Königreichs würde acceptiret werden. Aber die Preßbyterianische Schotten / welchen des Königs Intention unverborgen war /beredeten den gemeinen Pöbel / daß dises Vorhaben nur dahin zilete / die bedrückte Kirche von Schottland dem Abergläubischen Gottesdinste und Ceremonien der Kirchen von Engelland zu unterwerffen / und daß derowegen ihnen gebührete für einen Mann zu stehen / und deroselben Einführunge sich zu widersetzen.
Die Grossen und von Adel in selbigem Königreiche /(für nichts anders mehr als der oberwehnte Commission de restituendo sich fürchtende) ergreiffen dise Gelegenheit auch / und durch einige malcontenten selbiger Nation / welchen der König in Gunst-Außtheilunge nicht so liberal als sein Herr Vater gewesen /secundiret seind / beflissen sich dem Volck eine Furcht und Jalousie einzubilden als ob Schottland zu einer Provintz gemachet / und hinfüro durch einen Vice-Roy oder Stadt-halter (gleich Irrland) gouverniret werden solte. Deßgleichen geschahe auch von den jenigen Herren des geheimbten Raths / welche vorhin ihres belibens gouverniret hatten / und anitzo durch Einsetzunge eines Praesidenten oder Haubt Rath-schlägs Directorn, Ihre Macht vermindert / und ihre Personen verkleinert achteten: Also / daß der Pöbel durchgehends in diser Opinion vernarret seind / als ob beedes ihre Geist- und Weltliche Libertät nicht in geringe Gefahr lifen; von der Preßbyterianischen Faction sich leichtlich einnehmen lisse / wie aus einer ärgerlichen und auffrührischen Anno cIc Icc XXXIV. publicirten Schrifft klärlich erschine / darinne dem Könige nicht allein eine vorhabende Veränderung des Regiments in selbigem Königreiche beygemessen /sondern er auch einer grossen Zuneigunge zur Catholischen Religion bezüchtiget worden.
Der Autor diser Schrifft war nicht zu erforschen. Der fürnehmste Fautor aber war der Lord Balmerino, welcher dessen mit Recht überführet / und als ein Verräther condemniret / aber durch des Königes grosse Güttikeit begnädigt / und durch solche Begnädigung zu Verübunge hernachfolgender Missethaten beym Leben erhalten ward.
15 V. 152. Cromwels Grab ist / (wie Weltkündig) unlängst nach seinem Tode / als man seine Leiche darinnen nicht gefunden / von dem wüttenden Pöfel zubrochen / und gantz hinweg geräumet.
16 V. 161. Es haben sich etliche verwundert / daß ich alhir den Geist Mariae eingeführet. Etliche / schreib ich / welchen Maria nirgends anders her als aus den Geschicht-Büchern des Hochgelehrten / aber damals ihren Feinden und Verfolgern zugethanem Buchanans, dem auch Thuanus nachgegangen / bekant; Andere welche etwas fleissiger sich der Beschaffenheit ihres Lebens erkündiget / wissen besser von ihrem Gefängnüß und Tode zu urtheilen. Was ihre Engelländische Gefängnüß anlanget / ist es gewiß; daß / als sie aus dem wider sie verschworenen Erb-königreich Schottland gewichen / und sich auff der Flucht / in Cumberland auff vorhergehende freundliche Antwort-Schreiben und Versprechen der Königin Elisabeth /(wiewol ehe sie diselben erhalten) begeben; daselbst fest gehalten / diser Stats-Regel halber; Wann ein Fürst ohn des andern offentliche Erlaubnüß und Geleitte dessen Grund betritt; verleuret er seine Freyheit. Cambden. in dem ersten Buch von dem Leben Elisabeth in dem cIc Ic LXVIII. Jahre setzet darzu; Detinendam hinc pleriqve omnes, jure belli captam censuerunt. Da doch damals Elisabeth keinen offentlichen Krig wider sie geführet; noch sie in der Schlacht gefangen genommen. Vber ihrem unglückseligem Tode hat es vil Streitens gegeben. Ausser Zweifel ists das Elisabeth denselben / als were sie übereilet worden /und die Hals-Straffe wider ihren Willen vorgegangen / betrauret. Man besehe was der auffrichtige Cambdenus hirvon erwehnet in dem 3. Buche in dem cIc Ic LXXXVII. Jahre. Ists der Warheit gemeß / was Dauison in seiner Schutz-Schrifft außgibet / so lasse ich jdweden / der noch bey Vernunfft urtheilen / welche Stats-Geheimnüsse dadurch entdecket. Tertio post die, schreibet Er, cum ex somnio, qvod de morte Scotae narravit, eam animo fluctuare sentirem; rogavi an sententiam mutarat. Negavit, At, inqvit, alia ratio, excogitari poterat, simulqve an a Powletto aliqvid responsi acceptum qvaesivit. Cujus literas cum monstrassem; in qvibus planè recusavit id suscipere, qvod cum honore & justitia non conjunctum: Illa commotior, eum & alios qvi Associatione se obstrinxerant, per jurii & voti violati accusavit, qvi magna pro Principis salute promiserant, at nihil praestabunt. Esse tamen innvit qvi hoc sui causa praestabant. Ego autem qvam infame & injustum hoc foret demonstravi, simulqve in qvantum discrimen Powlettum & Drurium conjiceret. Si enim Illa factum approbaret, & periculum & dedecus non sine injustitiae nota sibi attraheret; sin improbaret, homines optime meritos, & eorum posteros prorsus pessumdaret. Posteaqve me, eodem, quo Scota sublata est, die, qvod supplicium nondum sumptum, leviter perstrinxit.
17 V. 171. Der letzte Kercker / und Ort der Enthaubtung Mariae. Ein verwahrtes Schloß in der Graffschafft Northampton bey dem Fluß Neen.
18 V. 196. Dises sind Mariae eigene Worte bey Cambdeno in dem cIc Ic LXXXVI. Jahre. Anglos in suos Reges subinde coedibus saeviisse, ut neutiqvam novum nunc sit, si etiam in me ex eorum sangvine natam ibidem saevierint.
19 V. 196. Eduardus der II. Ist durch List seiner Stiff-Mutter Alfredae von ihrem Knecht umbgebracht. Besihe Polydor. Vergil. in dem 6. Buch der Engell. Geschichte.
20 V. 197. Diser ist auff der Jagt von einem Pfeil erschossen. Polydor. Vergil. in dem X. Buch.
21 V. 198. Richard / der I. ist durch einen vergifften Pfeil in Limosin umbkommen. Polydor. in dem XIV. Buche.
22 V. 199. Weil diser König in zornigem Mutt etliche Wortt in dem Closter Suines Heed' in welchem Cistercienser gewesen / ausgestossen; ist dadurch ein Münch dahin bewogen / daß er dem Könige Gifft in den Wein / welchen er vorhin gekostet gegossen /damit der König umb so vil sicherer trüncke / und sind also beyde schir auff einen Augenblick verschiden. Polydor. in dem XII. Buche.
23 V. 201. Diser König ist ein recht Schauspill Menschlicher Nichtigkeit gewesen: verstossen von dem Reich / bekriget von seiner eigenen Gemahlin /und in dem Kercker von denen die ihn verhütet durch unerhörte Grausamkeit hingerichtet / in dem sie ihm ein glüend Eisen durch den Hindern gestossen. Polydor. in dem XVIII. Buch. Bzovius in dem II. Theil der Fortsetzung der Kirchen-Geschichte Baronii oder in dem XIV. Theil der Jahr Bücher theilet uns aus einem geschribenen Buch der Vaticanischen Buchkammer folgende schreckliche Wortte mit; Thomae Gorneio & Johanni Mantraversio custodiae illum Regina tradiderat, quod comes nimis remissus erga eum censeretur, itaq; illi valdè erant erga eum asperi & acerbi suaq; immani importunitate angores illi cumulabant, maximè cùm noctu & clandestinis itineribus à loco in locum magna cum illius molestia & fatigatione, eum, ne ubi esset sciretur, transportarent. Tradunt, eos non modo illos Edouardo cibos quibus praecipuè afficiebatur subduxisse & velato, ne agnosceretur capite, infestis secretisque diu noctuque itineribus exagitasse; Sed & veneno eum appetiisse; licet illud aut naturae firmitate, aut divina benignitate, sine gravi noxa discusserit, & ut angores illius augerent, coronam ex foeno contextam capiti per ludibrium in itinere imposuisse, & lingua patria exclamasse, Set fort o Kinge, id est, Perge o Rex. Et ut minus forte ab obviis cognosceretur, caesariem Capitis, barbamq; in itinere, ad monticulum quendam, quem talpae conficiunt sedenti rasisse. Cumq; tonsor frigidam, cum nulla alia suppeditaretur, aquam attulisset, dicerentq; debere Eum aequo animo pro temporum ratione id ferre; imo verò, inquit, velitis nolitis, calidâ aqua utemur; moxq; ingentes lachrymas, pro rei indignitate profudisse, quae per genas promanantes, barbam humectarent. Addunt Auctores, illos ipsos custodes tetris quibusdam odoribus hominem conficere conatos; quod cum non successisset, adhibitis quindecim robustis hominibus, in lecto eum pulvinaribus appressisse admovisseque natibus tubam ductilem, plumbariique ferrum (quo plumbare & ferruminare solent) valde ignitum intus immisisse, atque ita intestina vitalesq; spiritus simul excussisse. §. 10. des 1326. Jahres.
24 V. 203. Diser ist gezwungen das Reich seinem anverwandten Henrichen dem IV. zu übergeben / auff dessen Befehl er kurtz hernach in dem Kercker hingerichtet. Polydor. in dem XX. Buch.
25 V. 204. Henrich der VI. ist von dem Reich verstossen / und von Richard dem Hertzog von Glocester in dem Gefängnüß umbgebracht / nachmals unter die Zahl der Heiligen geschriben. Polyd. XXIV. Buche.
26 V. 206. Besihe Polydorum in dem XXV. Buche /da dise Grausamkeit weitläufftig beschriben wird.
27 V. 208. Cambden. in Apparatu Historiar. Edwardus VI. immaturè morbo an veneno incertum praeripitur. Florimundus Remondus de Origine Haeres. parte 6. §. 4. vermeinet ihm sey durch ein Clistir vergeben.
28 V. 209. Johanna / Grei oder Graja auff Befehl der Königin Mariae enthaubtet / und wegen ihrer unaussprechlichen Leibes und Gemütes Gaben von der gantzen Welt beweinet. Cambden. in apparat. Thuanus lib. XIII. Florimond. Remond. part. VI. c. 8. §. 5.
29 V. 210. Elisabeth. Besihe Cambdenum inapparatu.
30 V. 213. Cambden. in Mariae Grabschrifft. Regina. Regis Filia. Regis Gallorum Vidua. Reginae Angliae Cognata & Haeres proxima. setze darzu Regis Scoti Genetrix.
31 V. 225. Vnd dises haben ihnen die Mörder des Königs zu sonderm Ruhm angezogen. Aus Schreiben des Parlaments an dem Sabbath Martij des 1646. Jahres. »Es mangelt an keinem Exempel von etlichen seinen Vorfahren / welche von dem Parlament abgesetzet und hernach in dem finstern heimlich und schändlich ermordet worden. Dises Parlament aber hilt es vil bequemer (zu Ehren) der Gerechtigkeit dem Könige zu geben / eine rechtmässige offenbare Verhöre / durch mehr als hundert Edelleute in dem allergemeinesten Gerichts Platz u.d.g.«
32 V. 239. Nicht zwar vor eines Henckers sondern eines Obristen; nach dem er aber Henckermässig gehandelt / ist es nicht unbillich / ihm auch solchen Ehren-Nahmen zu vergönnen.
33 »V. 263. Ein solcher Schluß war auch bereits gemacht bey den Commissarien von selbiger Nation (der Schotten) und den vornehmsten Officirern der Armee, welche schon mit den Parlament Häusern sich vereiniget hatten / und ihn für zweymal hundert tausend Pfundt Sterlings bares Geldes seinen Feinden verkaufften und verrihten. Beschreib. von König Carls Leben und Regirung auff der 99. Seiten.«
34 »V. 357. Der Hertzog von Glocester wolte oder könte seinen Vater eine gute weile nicht kennen u.d.g. kennest du mich nicht fragte seine Majestät: Nein antworttete das junge Kind. Ich bin dein Vater mein Kind fuhr der König fort / und es ist nicht das kleinste Theil meines Vnglücks das ich dich zu disen Elendigkeiten gezeuget habe.« Verschmähete Majestät in dem II. Buch auff der 181. Seiten. Der Hertzog war damals in dem zehnden Jahre / gleichwol war der König durch seinen Kummer nicht wenig verstellet / massen dise so gegenwertig seine Hinrichtung angeschauet /mir erzehlet daß er auff dem Haubt gantz grau gewesen. Derogleichen Abbildung von selben mir gewisen.
35 V. 398. Ein Stück Landes bey einem Fluß in Virginien.
36 V. 441. Von diser ernsten Vermahnung des Königs meldet die Verschmähete Majestät in dem ersten Buch der 118. seiten.
37 »V. 457. Der Hertzog antwortete mit Verwunderung seines Vatern / den er hirüber sehr ernstlich ansahe: daß er sich eher mit wilden Pferden wolte zerreissen lassen als solche Frevelthat begehen. Verschmähete Majestät an gedachtem Orte.«
38 V. 503. An dem Tage bevor seinem Tode hat Er der Princessinne Elisabetha seiner Tochter befohlen ihrer Mutter zu sagen / daß seine Gedancken sie nimmer verlassen / und seine Affection gegen Ihr derogleichen biß zum Tode continuiren solte. Beschreibung des Lebens und Todes Caroli auff der 28. Seiten.
39 V. 519. Engellandisch Memorial in der kurtzen Erzehlung von dem Tode Carols auff der 106. Seiten.
40 V. 527. Wie schnöde es mit diser Einsalbung der Leiche zugegangen / erzehlet Clamor Regii Sangvinis, so hirüber zu sehen.
41 V. 16. Sind seine eigene Worte / die ihm in der Peinlichen Klage vorgeworffen. Verschmähete Majestät in dem 3. Buch auff der 417. Seiten.
42 »V. 21. Die Zeugen wider Hewlet / bekräfftigten daß sie den Nach-mittag darauff (nach des Königs Tode) mit dem gemeinen Scharff-richter geredet: Welcher gesaget: er danckte Gott / daß er diß greuliche Mord-Werck nicht verrichtet / welches man zwar begehret daß er es thun sollen / er hätte es aber nicht gethan / ja nicht umb tausend Pfundt Sterlings thun wollen.« Verschmähete Majestät in dem III. Buche auff der 421. Seiten.
43 V. 25. Er ward beschuldigt unter andern daß er zu dem Obristen Hunck als er den Machtbriff vor dem Scharff-Richter nicht unterschreiben wollen / in Cromwells Kammer gesagt: »Ich schäme mich umb deinetwegen / daß du itzund da wir so nahe sind in einen sichern Hafen zu lauffen / die Segel einzihest /ehe wir das Ancker ausgeworffen.« Eben daselbst auff der 419. Seiten.
44 »V. 36. Seine Worte sind gewesen. Er wird alles wider mit Blutte färben / wann wir sein Blut nicht vergissen.« Eben daselbst auff der 418. Seiten.
45 »V. 47. Als etliche sich von uns zu erst auffmachten vor das Parlament zu gehen / das thaten die Vorschläge und Ordnungen der Herren und Gemeinden im Parlament Geld und Silber-Werck einzubringen. Verantwortung der Diner des Evangelii in dem Engelländischen Memorial auff der 73. Seiten.«
46 V. 53. Disen Namen / Abgott / und Barrabas hat Hugo offt dem Könige zu geben pflegen. Besihe den 10. Klag-Punct wider Hugo Petern.
47 V. 67. »Frantz Hacker ward beschuldiget / daß er den Befehl Briff dem Bluthunde der den Mord mit eigner Hand verrichtet / eingehändiget. Verschmähete Majestät III. Buche auff der 420. Seitten.«
48 V. 77. Ich bin glaubwürdig berichtet / daß wenig Zeit vor Widereinsetzung König Carls des II. gewisse reisende den Hugo Petern in Engelland ersuchet / bey welchen sie in demselbigen Gemach / darinnen er die Fremden vor sich zu lassen gewohnet gewesen / ein sehr grosses Beil in roten Duppeldaffend eingewickelt hangend gesehen.
49 V. 201. Vil hatten sich gespitzet auff die Gütter und Einkommen der Bischoffe / welche hernach die Independenten zu sich gezogen.
50 V. 215. Sintemal Er ein geborner Schotte.
51 V. 237. Der herrliche Sig über die Spanische unerhörete Schiffsmacht so wider Engelland in dem 1588. Jahr ausgerüstet; rührt nechst Gott mehrentheils dannenher / daß die Engelländer sich der Winde wol zu gebrauchen gewust welche den Spaniern damals gantz zu wider gewesen. Besihe Cambden. in dem III. Buche in den 1588. Jahre; Grotium in den Niderländischen Geschichten in dem 1. Buch. Thuanum, Stradam, und andere.
52 »V. 317. Hugo wird beschuldiget daß er gesaget /eher würde Engelland nicht Ruhe haben / es wären dann 150. oder LLL. abgethan / nemlich Lords, Levits, Lawyers, daß ist die Herren / die Geistlichen /die Rechtsgelehrten. Besihe die Klage-puncte. §. 5. Verschmähete Majestät in dem III. Buche auff der 417. Seiten.«
53 V. 365. Die Eltesten oder Presbyteri. Von deren Vrsprung und Ankunfft in Engelland Cambdenus ausführlich schreibet in dem IV. Theil der Geschichte Elisabeth bey dem 1591. Jahre / und schleust selbige denckwürdige Erzehlung mit disen weitaussehenden Worten: »Regina haud ignara suam authoritatem per Episcoporum latera in hoc negotio peti; adversantium impetus tacitè infregit & Ecclesiasticam jurisdictionem illaesam conservavit, auff der 584. Seiten.«
54 V. 381. »Hugo Peter ward beschuldiget / daß er denselbigen Morgen / da man dem König enthaubtet auff dem Mord-gerüste gewesen / und vil Dinge bestellet«. Verschmähete Majestät III. Buch auff der 417. Seiten.
55 V. 481. »Zu Hulle hatte der König ein Zeug-Hauß von allerhand Munition / solche in den letzt-erhobenen Krige wider die Schotten zugebrauchen / verfertigen / aber nach Auffhebunge des gemelten Krigs diselbige allda bewahren / lassen. Diser Stadt nun gedachte er sich zu versichern / und seine Waffen und Ammunition zu Beschützunge seiner eigenen Person sich zu bedinen; als er aber vor die Thüren der Stadt kame / ward ihme von Sir John Hotham / welcher auff Verordnunge des gemeinen Parlaments selbigen Ort in Verwahrung genommen / der Einzug verwegert. Bericht von König Carls Leben und Tode auff der 66. Seiten. Hotham fil auff Ersuchen des Königs ihn und seine zwey Söhne einzulassen weigerlich / und hilt also Hull vor seine Majestät gegen den König / welches keine Zeiten als die es selbst gesehen / glauben sollen / in Bewahrung. Gleichwol / als er sie eine gutte Weile vor dem Thore in heßlichem Regen-Wetter verzappeln lassen / begünstigte er noch endlich die zwey Königliche Söhne / als Kinder / daß sie die Stadt zu besehen / hinein kommen möchten.« Verschmähete Majestät auff der 30. Seiten des ersten Buchs. Artig genug/ wenn es ein Narren-Spill gewesen / oder man des Plautus zweyfachen Amphitruo nachähmen wollen. Der König schreibet hirvon in Icone. »Cum ex Hulla excluderer; visum est prima facie, tam insolens facinus & aperta obseqvii detrectatio, ut ipsi mei inimici vix auderent tanqvam suum agnoscere c. 8.« Welche Betrachtung / wie auch das gantze Buch mehr denn würdig / daß es wol gelesen /und recht erwogen werde. Massen der König disen seinen ersten offentlichen Feind / als er nachmahls neben seinen Sohne von eben disen / denen er hirinnen gedinet / wegen eines Argwohns offentlich zu Londen hingerichtet / selbst beklaget.
56 V. 490. Mons Grampius ist das Gebirge so in Schottland die Caledonischen Wälder theilet. Besihe Cambd. und andere Geographos.
57 »V. 616. Qvoniam Parlamentum abrogata Hierarchia Episcopali non statim novam Ecclesiae gubernationem constituit; (qvod propter Civile bellum & varias Senatorum Sententias fieri non potuit) hinc libertas cuilibet conscientiae relicta / qvae mox in licentiam & sectas qvam plurimas degeneravit. Nam velut aggeribus ruptis universam Angliam diversae Religionum opiniones inundarant: ac qvot fere capita, tot sententiae erant, qvisqve sibi in fide & Religione Dux & Autor. Ita factum, ut plurimi vana commenta sua pro fidei Articulis publicarent, ac tum demum sanctissimos se arbitrarentur, ubi qvam longissime ab omni Ecclesiastico ordine recessissent.« Stat. Eccles. in Ang. Wallia, Scotia. Hibern. §. 8.
58 V. 675. Es erzehlen unterschidene / das Cromwel /wenn er befragt worden / ob er sich nicht erinnerte daß er so offt versprochen den König weder an seinem Leibe / Stande noch Cron anzugreiffen / geantwortet; daß dises alles wahr. Ja er trüge selbst GOTT des Königes Heil und Leben in seinem Gebete vor /befinde aber durchauß das der innere Geist in Ihm durch Göttliche Krafft darwider stritte.
59 V. 707. Zwey Drittel / von der grossen Menge der Richter / welche fast über Hundert und Funfftzig sich erstrecket / sind bey der virdten Verhöre nur Siben und sechszig erschinen. Der Befehl die Außführung des Vrtheils betreffend ist unterzeichnet von acht und funffzig Handschrifften.
60 V. 730. Die beyden Häuser hatten zu Wicht fast mit dem König geschlossen / als er von dannen durch das Heer hinweg geführet / und dem Gerichte vorgestellet ward.
61 V. 736. Es war der Auffrührer Vorwenden / wenn man dem Könige alles nachgeben wolte: Worzu hätte dann ihr Sig und so vil Bluttvergissen gedinet: Ob schon in dem Gegentheil der fromme und eingeklämmete Fürst mehr von seinem Recht nachgelassen als jemand hoffen können. Besihe die Erklärung so unter dem Namen des Hauses der Gemeine in dem Parlament von Engelland außgegeben / Warumb sie die Fridens-Handelung mit dem Könige auff der Insel Wicht abgebrochen. In dem Engelländischen Memorial auff der 163. 164. und folgenden Seiten.
62 V. 740. Mit diser Außflucht hat Cromwel alle die vor des Königes Leben angehalten abzuweisen pflegen / massen ich aus einem Hoch-durchläuchtigen Munde vernommen / und wird solche ebenfalls in vorerwehnter Erklärung eingeführet.
63 V. 750. In dem Außschreiben des Parlaments / in dem Sabbath Martii des 1646. Jahres außgegeben /wird geschlossen. Vnd nach dem sie sich nicht haben bemühet / noch vorgenommen sich zu bemühen mit den Anschlägen oder Regirung einiger anderer Königreich und Stände / oder einig Leid und Anreitzung ihren Benachbarten anzuthun / mit welchen sie begehren vollkömmlich zu erhalten alle billige Correspondentz und Freundschafft / so sie ihnen gefällig ist /und sie bleiben in ihren Gräntzen / zu dem Wercke diser gemeinen Regirung / und dem Anhang darzu gehörig / welches ihnen angetrauet ist / und gevollmächtiget mit Bewilligung alles dises Volcks dessen vorgestelte Personen sie sind: »So behalten sie sich auch zuvor alle dergleichen billiche und rechtmässige Handlungen ausserhalb Landes / und daß die jenigen die es nicht angehet / sich nicht wollen bemühen mit den Sachen in Engelland / die sich in geringsten nichts mit den ihrigen bemühen.«
64 V. 765. Besihe die virdte und letzte Vorstellung des Königs / in welcher er so flehentlich ersuchet noch einmal offentlich gehöret zu werden. Welches ihm wie vor diesem / abgeschlagen. Massen er dann stets / wenn er seine Haubtgründe vorbringen wollen gehindert und weggeführet / weil er sie nicht vor genugsam Gevollmächtigte erkennen wolte.
65 V. 65. »Nunquam sane schreibet der König dissertatione 2. tam difficili temporum statu conflictabar /quam in infelicis illius Comitis discrimine, cum inter aestus conscientiae meae fluctuans & NECESSITATEM, ut qvidam ajebant importunis populi mei flagitationibus auscultandi, Obtemperavi eorum consilio, qvi (in me animo ut opinor benevolo) suadebant ut tutiora in praesens qvam qvae justiora sunt visa eligerem, atqve adeo Externae inter homines Paci, internam Conscientiae Rectitudinem coram Deo postponerem.«
66 V. 66. – »Nec fefellit, fähret der König fort / eventus Dei Justitiam & qvae sunt tristissima, satis mundo declararunt, qvam fallax est illud, satius unum interire vel innoxium, qvam populi offensam, vel ruinam accersere. Nihil enim mihi atrocius evenisset (si asserta Straffordii Innocentia, & Justissimis Conscientiae dictatis obtemperans legem illam Damnatoriam obfirmare recusassem) qvam qvae postea minore cum solatio perpessus sum Ipse, & Populus meus, postqvam ingratis qvorundam obtestationibus tam crudelem gratiam indulsissem. Qvin & illud etiam observavi eos qvi Authores mihi erant suis consiliis ut sententiam illam ratam facerem, nullam aliam mercedem Gratiosi officii qvam Direptiones Vexationes & omne genus contumelias ab illo ipso, qvem captabant populo, retulisse: Illo solum minime omnium laeso, qvi id sedulo suadebat ne refraganti conscientiae assentirer.« Vnd thut darzu: »Nec qvicqvam magis deinceps firmavit animum meum adversus aliorum violentias (qvi iisdem me artibus adorti sunt) ne in Acta consentirem Conscientiae meae adversantia, qvam acres illae puncturae & stimuli qvae ob rem Straffordianam usqve adhuc haerebant.«
67 V. 67. In seinem Briff an den König gegeben in dem Gefängnüß den 4. Maij des 1641. Jahres. Engell. Memoriale auff der 8. Seiten.
68 V. 77. »Frantz Hacker ward beschuldiget / daß er den König aus des Obersten Thomlinsons Händen empfangen. Verschmähete Majestät III. Buch auff der 420. Seiten.«
69 V. 85. Dises sind mehrentheils des Königs selbst eigene Worte / genommen aus dem Auffsatz den er einem getreuen Diner hinterlassen / als er von Wicht hinweggeführet. Massen sie auch dem Engelländischen Memorial einverleibet / von der 50. Seiten an biß zu der Vir und Funfftzigsten.
70 V. 225. Daß dise gantze Rede aus des Meister Peters eigenen Worten genommen / erweiset der 15. und 16. §. seiner Peinlichen Anklage.
71 »V. 245. La Dama cosi per troppa accortezza di non confidare di hauer lapromessa de i suoi, resto ingannata di se medesima, & in vano tenta la salute del Re. In tanto ella mando piu volte un paggio ad informarsi, se si mutauano li Reggimenti della Guardia de Rè udendo chenò tanto sene afflisse, che addolorata non tardo molto a terminare cosi gran trauaglio, perche se ne enfermo & vi lascio la vita. Il Fairfax anch' egli non ardiua di ritornare a casa per non esser improuerato, che non hauesse saputo scruire alle Moglie.« Dises sind die Worte des Conte Bisaccioni in seiner Geschicht-Beschreibung des Bürgerlichen Kriges in Engelland / gedruckt zu Venedig durch Francesco Storti in dem 1655. Jahre; Lautet auff deutsch: Also blib die Frau durch gar zu grosse Bescheidenheit / in dem sie sich nicht unterstanden zu entdecken / daß sie das Wort von denen ihr Zugethanen schon weg hätte / von sich selbst betrogen / und unterwand sich vergebens den König zu retten. Indessen schickte sie mehrmals einen Edelknaben umb zu vernehmen ob die Heere so den König verwahren solten /verändert oder abgelöset würden; Vnd als sie das Widerspill erfahren / betrübte sie sich so hoch darüber /daß sie in höchster Wehmutt sich nicht lange verweilete / so grosse Hertzens Schmertzen zu schlissen /sintemal sie darüber Bettlägerig wurd und ihr Leben liß. Fairfax selbst dorffte es nicht wagen nach Hause zu kommen/ weil er sich befahrete / es würde ihm verwisen werden daß er seiner Gemahlin nicht hätte wollen zu willen seyn. Welche Worte disen und folgenden Eingang erläutern werden.
72 V. 45. V. 49. Man quält sein Einsamkeit. Dise und vilmehr abscheuliche Händel werden weitläufftiger erzehlet in dem Buche dessen Auffschrifft Clamor Sanguinis Regii.
73 V. 55. Erschreckliche Leichtfertigkeit! Welche dennoch damals ihr Lob verdinet / wie in itzt genentem Buche zu sehen. In der Beschreibung von König Carls Leben und Tode wird es mit folgendem bestättiget. »Es wird referiret, daß / als der König wider vom Gericht kommen Ihm einer der Soldaten gantz Barbarischer Weise ins Gesichte gespyen / und einen Hauffen Verweiß Worte gegeben. Ob nun wol seine Majestät dero gewöhnlichen Sanftmut nach / solches geduldig gelitten / so hat doch die Göttliche Rache es nicht also ungestrafft hingehen lassen / indeme diser Elender kurtz hernacher wegen dessen / daß er bei der Armee eine Meuterey anrichten wollen / fürm Krigs-Rechte zum tode verdammet / und zu Londen auff S. Pauli Kirchhoff offentlich harquebusiret worden / auff der 110. Seiten.«
74 V. 61. Das übrige des Sonnabends brachte Juxton unter andern Gottseligen Pflichten mit Himlischen Anmerckungen zu / die er dem König über folgende Worte des 19. Haubtstückes aus dem Büchlin Hiobs vortrug. Ihr habt mich nun zehenmal gehöhnet. v. 3. 4. 5. biß zu dem 29. Verschmähete Majestät. I. Buch auff der 115. 116. 117. Seiten.
75 V. 63. Noch selbigen Abend hat Juxton eine übermassen gelehrte und herrliche Predigt vor dem Könige über die Wort des heiligen Paulus aus dem Sendebriff an die Römer in dem 16. Spruch der andern Abtheilung gehalten. Auff den Tag da Gott das Verborgen der Menschen durch Jesum Christ richten wird / laut meines Evangelii.
76 V. 68. Dises erzehlet weitleufftiger die verschmähete Majestät / in obgemeldeten Orte.
77 »V. 104. Nach dem nun diser Fatalische Morgen herfür blickte / laß der Bischoff von Londen / welcher ihme in disem bekläglichen Zustande auffwartete / das Morgengebett / und für die erste Lection das 27. Capitul.des Evangelisten Matthaei, referirende die Historie von unsers Seligmachers Leiden unter Pontio Pilato / durch Antrib der Hohenprister / Schriftgelehrten /Phariseer und Eltisten des Jüdischen Volckes. Anfänglich meinte der König / daß der Bischoff dises Capitul darumb erwehlet / weiln es sich gar fein auf seinen gegenwertigen Zustand schickte; als er aber vernam / dz es das jenige Capitul wäre / welches die Kirche für disem Tag im allgemeinen Calender geordnet hatte / scheinete es / daß er darob eine sonderbare Vergnügligkeit empfande.« Carls Leben und Regirung auff der III. Seiten. Denen welchen die Engelländischen Kirchen Gebräuche unbekant dine zur Nachricht daß von Königin Elisabeths Zeiten an ein gewisses Buch nach welchem die Kirchen-Gebräuche / Ablesung der Schrifft und Gebete / Tag vor Tag einzurichten / durch das gantze Königreich gangbar gewesen. Dises wurd die Liturgi oder das allgemeine Gebetbuch genennet / vermöge dessen unter andern die gantze heilige Schrifft inner Jahres Frist offentlich von Anfang bis zu Ende abgelesen ward. Nemlich jdweden Morgen ein Stück aus dem alten / ein anders aus dem Neuen Testament wie sie nach einander folgeten. Disem Buche widersatzten sich die Preßbyterianer durchauß / verordneten an dessen Stelle ein Directorium, und ward den Geistlichen frey gestellet nach ihrem Gutachten zu beten und zu lehren / woraus in kurtzem allerhand Verwirrungen erwachsen / zumal man des Directorii in kurtzem gleichsfals überdrüssig worden / ja sehr vil sich ereigneten / welche das Gebet des Herren selbst verworffen. Hergegen hilt der König beständig über die Liturgia, litte derohalben grosse Verfolgungen und Widerwertigkeiten / verthädigte diselbe in allen Zusammenkunfften / begehrete sich derselbigen in seinem Gefängnüß in Holmbeij zu gebrauchen. Worüber das Parlament seinen Geistlichen / die er zu sich gefodert den Zugang verweigerte. Entlich schrib er vor die Liturgi wie in seinem Ebenbild aus der XVI. XVII. XX. XXIII. Betrachtung erhället. In diser seiner letzten Zubereitung zu dem Tode / gebrauchte Juxton dises Buch; worüber sich zugetragen / das eben die Geschicht des Todes des Königes aller Könige auff den Tag abzulesen eingefallen / an welchem diser König dreyer Königreiche von seinen Vnterthanen ermordet.
78 V. 149. Es wird gezihlet auff das gemeine Sprichwort: Omnes Insulani mali, pessimi autem Siculi.
79 V. 157. Poleh. Wer diser sey / ist vilen unverborgen. Ich schone noch des eigenen Namens. Er hat bereits sich selbst abgestrafft / und seinen Richter erlitten.
80 V. 209. Der Conte Gualdo Priorato lib. II. delle Revolutione di Francia so zun Venedig in dem 1655. Jahr außgegeben / gibet vor / der ander Vermummete so nebenst dem Hewlet auff dem Mord-gerüste gestanden / were der Dorißlar gewesen. Essendo schleust er / nach dem erzehlet wassermassen er ins Gravenhag von Vermummeten nidergestossen worden / »Egli Stato uno de principali Autori della morte del Re, & uno ch'oltre all'essere nel numero de Giudici, monte di più mascarato sul palco dell essecutione.« Er war einer aus den vornehmsten Vhrhebern des Königlichen Todes / und ausser dem / daß er einer aus der Zahl der Blut-Richter gewesen / ist er noch darzu vermummet auff das Mord-gerüste gestigen / auff der 154. Seiten.
81 V. 285. Mir würde unschwer gefallen seyn dem Könige eine andere Rede anzudichten; oder seine eigene kürtzer einzuzihen / oder auch gar / wie sonsten in den Traur-Spilen gebräuchlich / dises alles durch einen Boten vorzubringen: Ich habe aber darvor gehalten / man könne dises bluttige Jammer-Spil nicht beweglicher abbilden / als wenn man disen abgekränckten Fürsten / also dem Zuseher und Leser vorstellete / wie er sich selbst mit seinen eigenen Farben außgestrichen / in dem Anblick des Todes / da alle Schmincke und Gleißnerey ein Ende nimt / und als Dunst verschwindet.
82 V. 371. Diser ist Hacker gewesen / massen aus seiner Anklag erhället / da ihm vorgeworffen wird /daß er bey Außführung diser greulichen That mit auff dem Mord-gerüste gewesen / das Mord-Beil selbst in seinen Händen gehabt / u.d.g. Verschmähete Majestät III. Buch auff der 402. Seiten.
83 V. 461. Juxton ist nach etlichen Tagen vor das Vnterhauß gefordert / welches durchauß wissen wollen / was dises dann vor Worte gewesen: als er hirauff etwas inne gehalten / und idweder mit Verlangen erwartet / was er doch vorbringen würde: Hat er vermeldet es hätte der König ihm hart eingebunden / seinem Eltern Sohn Fürst Carlen dem II. anzumelden / daß er durchauß seinen Tod an keinem einigen Menschen rächen solte. Massen solches der Clamor Sanguinis und andere bezeugen.
84 V. 489. Ich schlisse mit dehnen denckwürdigen Worten / welche der Beschreiber des Lebens und Todes des Königs Carls sich gebrauchet. »Die Glider der beeden Parlamente hatten ihm offtmals in ihren Bitt-Schrifften / Bottschafften und Declarationen verheissen / daß sie ihn zum grossen und glorieusen König machen wolten; welches sie nun auch gehalten / und seine vergäng- und beschwer-liche Dornen Crone / (so sie zu erst für Ihme bereitet) in eine unverweßliche Ehren-Krohn verändert.«
Ausgewählte Ausgaben von
Carolus Stuardus
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